iGZ-Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber Die Mitglieder des iGZ verpflichten sich zur Einhaltung aller Arbeits- und Sozialgesetze, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitglieder des iGZ verpflichten sich zur Einhaltung der in den Tarifverträgen vorgesehenen Arbeitsbedingungen. Die Mitglieder des iGZ gestalten das Bewerbungsverfahren fair, transparent und mit Wertschätzung gegenüber der Bewerberin oder dem Bewerber. Erfolgt die Bewerbung auf eine Stellenausschreibung, wird die Bewerberin oder der Bewerber über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung kann auch in der Mitteilung über die Aufnahme der Bewerberdaten in eine Datenbank liegen. Personenbezogene Daten aus der Bewerbung werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers in eine Datenbank aufgenommen. Die Weitergabe dieser Daten an potenzielle Kundenunternehmen erfolgt nur in Absprache mit der sich bewerbenden Person. Dem Mitarbeitenden werden alle einstellungsrelevanten Informationen wie Arbeits- und Tarifvertrag vorgelegt und erläutert. Dem Mitarbeitenden sollte eine Tarifbroschüre oder eine schriftliche Zusammenfassung des iGZ-Tarifwerkes zur Verfügung gestellt werden. Der Mitarbeitende wird über Änderungen im iGZ-Tarifwerk informiert. Arbeitsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Das gilt auch für einsatz- und vertragsbezogene Absprachen. Die Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Eignung und beruflichen Ziele auf der Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beschäftigt. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. 6
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird kontinuierlich entsprechend den Einsatzerfordernissen und ihren bzw. seinen persönlichen Bedürfnissen betreut. Dazu gehören insbesondere: Durchführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche und Überprüfung der Mitarbeiterzufriedenheit Fragen zum Arbeitsverhältnis (z.B. zur Lohnabrechnung) werden zeitnah beantwortet. Die Lohn abrechnung ist möglichst verständlich zu halten Gewährleistung der Sicherheit sowie des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes vor und während des Einsatzes, dazu gehören regelmäßige Arbeitsplatzbesichtigungen Überprüfung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und Kundenunternehmen durch Arbeitsplatzanalysen. Die berufliche Karriereplanung der Beschäftigten wird von den Mitgliedern des iGZ unterstützt. Sie fordern und fördern Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Die im Zeitarbeitsverhältnis erworbenen Kompetenzen werden dokumentiert (z. B. im Kompetenzpass). Ein professionelles Beschwerdemanagement stellt sicher, dass Beschwerden von Beschäftigten zielgerichtet, lösungsorientiert und ohne Nachteile für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter behandelt werden. Kann betriebsintern keine Einigung erzielt werden, ist die Kontakt- und Schlichtungsstelle (vgl. nachfolgend) für den Mitarbeitenden eine zusätzliche Ansprechpartnerin. Die langjährige Beschäftigung bei einem Zeitarbeitsunternehmen unterstreicht die Attraktivität der Zeitarbeit in Deutschland und ist Ausweis eines durch gute Zeitarbeit gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Auf der anderen Seite verdeutlicht die Übernahme von Mitarbeitern durch das Kundenunternehmen die Rekrutierungsfunktion der Zeitarbeit und unterstreicht die Bedeutung von Zeitarbeitsunternehmen bei der Zusammenführung von Arbeit und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern. Der Wunsch des Mitarbeitenden auf einen Wechsel des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Kündigungsfristen wird nicht behindert. Der Wechsel wird professionell begleitet. 7
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