iGZ-Fairness-Garantie Bei Verstößen gegen die Grundsätze des iGZ-Ethik-Kodex wenden Sie sich direkt an die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) unter: kontakt@kuss-zeitarbeit.de | Telefon 030 25 76 28 47 | www.kuss-zeitarbeit.de Die „Garantiekarte“ im Scheckkartenformat ist für Mitglieder im iGZ-Shop bestellbar. Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes iGZ garantieren wir Ihnen: die Einhaltung des iGZ-Ethik-Kodex Zeitarbeit faire Tariflöhne nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk die strikte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben professionelles Beschwerdemanagement Bei Verstößen gegen diese Grundsätze wenden Sie sich bitte direkt an die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS): kontakt@kuss-zeitarbeit.de Telefon 030 25 76 28 47 14
Entlohnung bei Werkverträgen Werkvertrags-Entlohnungen müssen sich am iGZ-DBG-Tarifwerk orientieren. Die iGZ-Mitgliederversammlung hat auf ihrer Sitzung am 17. September 2020 in Münster den bereits im Jahre 2012 getroffenen Beschluss zur Vergütung von Beschäftigten, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, erneuert. iGZ-Mitglieder, die das Instrument der Werkverträge nutzen, müssen sich also weiterhin an der Entlohnung nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk orientieren. Konkret beschloss die Versammlung: „Die iGZ-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, Mitarbeitern, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, mindestens die der Tätigkeit entsprechenden Grundvergütungen in Höhe der tariflichen Eingangsstufe aus dem am 18.12.2019 mit den Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen iGZ-Entgelttarifvertrag zu gewähren.“ Darüber hinaus wurde beschlossen: „Es besteht Einigkeit darüber, dass sich die vorstehende Verpflichtung auf die tarifliche Eingangsstufe ohne Branchenzuschläge bezieht.“ Beim Druck des iGZ-Ethik-Kodex haben wir großen Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Unsere Druckerei verfügt über folgende Zertifikate: Mit der offiziellen Deklaration „PEFC-zertifiziert“ können von einem Unternehmen mit PEFC-CoC-Zertifikat jene Produkte ausgezeichnet werden, die nachweislich aus einem PEFC-zertifizierten Wald stammen und nur aus Rohstoffen bestehen, die aus kontrollierten Quellen hervorgehen. Die Druckerei hat durch eine externe, unabhängige, fachlich kompetente und akkreditierte Zertifizierungsstelle das Chain-of-Custody-Zertifikat nach PEFC (Kette des Vertrauens) erhalten und somit das Recht erworben, das PEFC-Logo in vorgeschriebener Weise zu generieren und zu drucken. Der iGZ kann sicher sein, dass das vorliegende Papierprodukt nicht aus fragwürdiger Herkunft oder gar aus Raubbau, sondern aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. PEFC-Logo Werden die mit der Produktion eines Druckerzeugnisses quantifizierten CO2-Emissionen durch die Investition in Klimaschutzzertifikate ausgeglichen (kompensiert), dürfen diese Produkte mit dem Logo „klimaneutral gedruckt“ versehen werden. Eine auftragsbezogene ID-Nummer auf dem Logo ermöglicht die exakte Zuordnung und Rückverfolgung der entsprechenden Kompensation. Standard ist der führende unabhängige Qualitätsstandard für Klimaschutzprojekte. Er wird von über 60 Nichtregierungsorganisationen unterstützt und nur an Projekte vergeben, die nachweislich zur Reduktion von Treibhausgasen führen und gleichzeitig gut für die lokale Umwelt und soziale Belange der Bevölkerung sind. 15
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