Aufrufe
vor 10 Jahren

Einleger Ausgabe 2/2006:

  • Text
  • Mindestlohn
  • Zulage
  • Zeitarbeit
  • Entgelttabelle
  • Entgeltgruppe
  • Eingangsstufe
  • Werner
  • Stolz
  • Mindestarbeitsbedingungen
  • Verhandlungen

Einleger Ausgabe

02 | 2006 MAGAZIN DES IGZ - INTERESSENVERBAND DEUTSCHER ZEITARBEITSUNTERNEHMEN E.V. Tarif-Info extra direkt! degesetz entsprechend erweitert wird (siehe auch die Seiten 12 und 13 der Z- direkt!). „Wir wollen mit diesem neuen Weg Sozialstandards und wirtschaftliche Belange für die Zeitarbeit in Einklang bringen“, erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz zu den Zielen des Arbeitgeberverbandes. Der Imagewandel der Zeitarbeit vom Lückenbüßer zur modernen Dienstleistungsbranche könne nur erfolgreich weiter ausgebaut werden,wenn allgemeinverbindliche Tarifvereinbarungen gelten, die für die UnteriGZ SCHLIEßT GLEICH ZWEI TARIFVERTRÄGE AB Neuer Entgelt-Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen bedeuten großen Schritt nach vorne Gleich zwei Vertragsabschlüsse konnte die iGZ-Verhandlungsdelegation am 30. Mai in Düsseldorf unter Dach und Fach bringen. Vorausgegangen waren monatelange, zum Teil harte, Verhandlungen um den neuen iGZ-Entgelttarifvertrag und um einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche. Der iGZ hat in dem neuen Entgelttarifvertrag für das Jahr 2006 die Fortgeltung der bestehenden Entgelttarife vereinbart. Für Mitarbeiter, die das gesamte Jahr im Unternehmen beschäftigt waren, wird eine Einmalzahlung in Höhe von 90 Euro fällig. Im Jahr 2007 erhöhen sich die Tarifentgelte (West) in den Eingangsstufen aller Entgeltgruppen um 15 Cent pro Stunde, soweit der vorgesehene Mindestlohntarifvertrag vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit gleicht sich der iGZ-Tarifvertrag an den parallel vereinbarten Mindestlohn an, der für alle Zeitarbeitnehmer in Deutschland ab dem kommenden Jahr eine Mindestentlohnung von 7,15 Euro vorsieht. Die weitere Entwicklung des Mindestlohnes (2008 auf 7,31 Euro) ist dann so vom iGZ- Entgelttarifvertrag nachzuvollziehen. Im Detail sieht der Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für die Zeitarbeitsbranche als Mindestentgelt einen Stundenlohn von 7,00 Euro (West) und 6,10 Euro (Ost) für 2006 vor. Dieser Mindestlohn steigt 2007 auf 7,15 Euro (6,22 Euro Ost) und in 2008 auf 7,31 Euro (6,36 Euro Ost). Zusätzlich wurden Regelungen zum Mindesturlaub und zum Urlaubsgeld getroffen. Dieser Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2006 in Kraft, frühestens jedoch mit dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales. Die Tarifpartner gehen davon aus, dass die Bundesregierung nunmehr die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen wird, dass im Interesse eines fairen Wettbewerbes und zur Vermeidung von sozialen Verwerfungen durch internationale Lohnpreisspiralen nach unten das Arbeitnehmer-Entsen- Die Verhandlungskommissionen von iGZ, BZA und DGB haben nach langen und schwierigen Verhandlungen den Mindestlohn für die Zeitarbeit perfekt gemacht: Holger Piening, Dieter Scheiff, Reinhard Dombre, Werner Stolz und Georg Sommer (v.l.n.r.).

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.