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CSR-Leitfaden-2020

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40 DER iGZ-ETHIK-KODEX

40 DER iGZ-ETHIK-KODEX UND DIE KuSS INTERVIEW Niedrigschwellige und wichtige Instanz: Die KuSS Torsten Oelmann leitet zusammen mit Professor Franz Josef Düwell und Holger Dahl, beide unter anderem ehemalige Richter, die Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS). Pro Jahr gehen bei der KuSS rund 300 Ethik-Kodex-relevante Fragen ein. Branchen-Neuerungen wie die 2012 eingeführten Branchenzuschlagstarife können die Anzahl aber merklich erhöhen. Oelmann ist erster Ansprechpartner bei der KuSS und rechnet damit, dass auch nach dem neuen Tarifabschluss 2020 sein Telefon häufiger klingeln wird. Sie sind erster Ansprechpartner bei der KuSS. Was muss man dafür mitbringen? Zunächst ist es sicher äußerst hilfreich, wenn man den Menschen geduldig zuhören und dabei seine Neutralität und Unabhängigkeit trotz aller möglichen Widrigkeiten beibehalten kann. Grundvoraussetzung ist aber natürlich auch, dass man langjährige und tiefgreifende Erfahrungen in der Personaldienstleistungsbranche mit samt ihren individuellen Besonderheiten mitbringt. Zusammen mit den ausgeprägten juristischen Fachkenntnissen von Herrn Prof. Düwell und Herrn Dahl und meinen jahrzehntelangen Branchenerfahrungen stellt dies unserer Auffassung nach eine ideale Mischung dar, um von allen Seiten als seriöse Einrichtung anerkannt zu werden. Wer wendet sich in erster Linie an die KuSS? Es sind zu rund 90 Prozent Zeitarbeitnehmer, die den Kontakt suchen. Bei den anderen zehn Prozent handelt es sich entweder um andere Zeitarbeitsunternehmen, die sich über einen Konkurrenten beschweren wollen, oder um Kundenunternehmen, die unzufrieden mit der Arbeit eines Personaldienstleisters sind. Mit welchen Anliegen kommen Zeitarbeitnehmer auf Sie zu? Rund 50 Prozent aller Anfragen, die per Telefon oder Mail bei uns eingehen, sind konkrete, Ethik-Kodexrelevante Beschwerden. Beispielsweise, weil ein Zeitarbeitnehmer der Meinung ist, dass mit seiner Lohnabrechnung etwas nicht stimmt. Die andere Hälfte geht eher in Richtung Verständnisfragen. Etwa, weil ein Zeitarbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag nicht versteht und lieber bei einer neutralen Stelle nachfragen möchte als bei seinem Arbeitgeber. Wie läuft eine Ethik-Kodex-relevante Beschwerde typischerweise ab? Eine konkrete Beschwerde nehmen wir zunächst entgegen und fragen – um uns einen möglichst objektiven Überblick verschaffen zu können – nach Unterlagen oder Dokumenten, aus denen der Sachverhalt hervorgeht. Darauf basierend entscheiden wir dann, ob die Beschwerde sachlich gerechtfertigt ist. Ist sie es nicht, erklären wir dem Zeitarbeitnehmer die Gründe. Wenn wir nachgeprüft haben, dass die Beschwerde zumindest nachvollziehbar erscheint, bieten wir dem Beschwerdeführer an, das betroffene Zeitarbeitsunternehmen zu kontaktieren. Dann gehen wir auf das Mitgliedsunternehmen zu und bitten um eine Stellungnahme. Verwei-

Zeitarbeit mit Verantwortung – Ein Leitfaden für iGZ-Mitglieder DER iGZ-ETHIK-KODEX UND DIE KuSS 41 gert die Zeitarbeitsfirma die Zusammenarbeit mit uns, was nur in den seltensten Fällen vorkommt, melden wir das der iGZ-internen Einigungsstelle als Verstoß gegen den Ethik-Kodex. Daraufhin wird die Einigungsstelle beim betroffenen Mitgliedsunternehmen vorstellig. Kommt es auch hier nicht zur Kooperation, führt das schlimmstenfalls zum Verbandsausschluss. Der Normalfall ist aber, dass sich das betroffene Zeitarbeitsunternehmen meldet? Richtig – und dann schauen wir, wie sich der Konflikt schlichten lässt. Der konkrete Lösungsweg ist immer von der Rückmeldung des Unternehmens abhängig. Wird ein versehentlich begangener Fehler eingestanden und direkt korrigiert? Wird ein Fehlverhalten teilweise eingestanden? Oder weist das Unternehmen die Schuld entschieden von sich? In aller Regel gelingt es uns aber, Wege zu finden, mit denen beide Seiten – Beschwerdeführer und iGZ-Mitglied – gut leben können. Was passiert, wenn die Fronten verhärtet bleiben? Wenn sich trotz aller Versuche partout keine Schlichtung erzielen lässt, hat der Zeitarbeitnehmer natürlich weiterhin die Möglichkeit, seine Klage vor dem Arbeitsgericht weiterzuverfolgen. Losgelöst davon müssen wir von der KuSS in solchen Fällen darüber

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