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CSR-Leitfaden-2020

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36 DER iGZ-ETHIK-KODEX

36 DER iGZ-ETHIK-KODEX UND DIE KuSS iGZ-MITGLIEDSUNTERNEHMEN ALS AUFTRAGGEBER Die Mitglieder des iGZ sind verlässliche Partner des Kundenunternehmens in allen Personalangelegenheiten. Sie pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kunden, die z.B. durch regelmäßige Befragungen sichergestellt wird. Die Mitglieder des iGZ beraten den Kunden vor der Auftragsannahme und legen alle auftragsrelevanten Informationen offen. Die Mitglieder des iGZ verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit der Vertragsvorbereitung und Vertragsdurchführung vom Kunden erhaltenen Informationen. Die Mitglieder des iGZ nehmen nur dann einen Auftrag an, wenn sie nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sie in der Lage sind, Personal in ausreichender Zahl und passender Qualifikation zu stellen. Zahlt das Kundenunternehmen über das iGZ-DGB-Tarifwerk hinausgehende Leistungen und wünscht es die Weitergabe dieser Leistungen (z.B. Prämien, Zuschläge, Sonderleistungen), werden diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abgaben an die Mitarbeiter weitergegeben. Die Kundenunternehmen werden in die Weiterbildung und Personalentwicklung der Mitarbeiter in einer für sie bedarfsgerechten Weise einbezogen. Zum Selbstbild der Zeitarbeit gehört, dass die Zeitarbeitnehmer mit Fairness und Respekt behandelt werden. iGZ-Mitglieder wirken darauf hin, dass Kundenunternehmen einen wertschätzenden Umgang mit Zeitarbeitern pflegen. iGZ-Mitgliedsunternehmen unterstützen ihre Kundenunternehmen bei der angemessenen Einbindung der Zeitarbeitnehmer in das soziale und fachliche Umfeld. iGZ-MITGLIEDSUNTERNEHMEN IM WETTBEWERB Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder des iGZ Mitarbeiter nicht zu verleiten, unter Verstoß gegen die Kündigungsfristen rechtswidrig den Arbeitsplatz zu wechseln. Mitarbeiter nicht auf dem Betriebsgelände des Kundenunternehmens zum Zweck der Abwerbung anzusprechen. Mitarbeiter nicht mit bewusst unzutreffenden Verdienstmöglichkeiten zum Wechsel des Arbeitsplatzes zu verleiten. iGZ-MITGLIEDSUNTERNEHMEN IM VERHÄLTNIS ZU SOZIALPARTNERN, BEHÖRDEN UND ZUR ÖFFENTLICHKEIT Die Zeitarbeit ist ein wichtiger Teil einer sich verändernden Arbeitswelt. Die iGZ-Mitgliedsunternehmen sind sich ihrer daraus sich ergebenden besonderen Verantwortung bewusst und gestalten diese Veränderungen aktiv mit. Sie treten deshalb für eine stetige Verbesserung der Qualität und für eine Weiterentwicklung der Branche ein. Die Mitgliedsunternehmen setzen sich für die Fortführung der Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften und für eine Weiterentwicklung der Tarifverträge ein. Sie gestalten die Tarifpolitik aktiv mit. Die Mitgliedsunternehmen des iGZ bieten einen offenen, sachbezogenen, vom gegenseitigen Respekt getragenen Dialog mit den Sozialpartnern und fordern ihn im Gegenzug von den Sozialpartnern ein. Die Mitgliedsunternehmen des iGZ sind seriöse und kompetente Ansprechpartner in allen Fragen der Zeitarbeit, insbesondere gegenüber der Politik, den Medien und Behörden. Die iGZ-Mitgliedsunternehmen sorgen für Transparenz und Seriosität der Zeitarbeit. Damit tragen sie entscheidend zur Akzeptanz der Zeitarbeit in der Gesellschaft bei. Die Mitglieder des iGZ bekennen sich uneingeschränkt zum fairen Wettbewerb. Dazu gehört der faire und kollegiale Umgang mit anderen Personaldienstleistern. Sofern Anbahnungsgespräche mit Mitarbeitern anderer Personaldienstleister geführt werden, geschieht dies unter strenger Beachtung der im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb enthaltenen und durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze.

Zeitarbeit mit Verantwortung – Ein Leitfaden für iGZ-Mitglieder DER iGZ-ETHIK-KODEX UND DIE KuSS 37 KONTAKT- UND SCHLICHTUNGSSTELLE Prof. Franz Josef Düwell war bis 2011 Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, wo er dem 9. Senat vorstand. Er ist zudem Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Holger Dahl war u.a. Richter an verschiedenen Arbeitsgerichten und Leiter der Tarifkommission des iGZ. Torsten Oelmann ist Inhaber von Oelmann Consulting, einer Beratungsagentur für Zeitarbeit. Zuvor war er unter anderem Niederlassungsleiter der DIS AG und Abteilungsleiter bei Persona Service. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen unterstreicht mit seinem Ethik-Kodex die Bedeutung der Einhaltung ethischer Regeln für die Zeitarbeit. Werden ethische Regeln von einem Mitglied des iGZ aus Sicht eines Mitarbeiters, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, so kann von diesen die iGZ-Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) angesprochen werden. Die Kontaktstelle nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise entgegen. Sie ist damit erster und zentraler Ansprechpartner für alle, die sich an die KuSS wenden. Sie bearbeitet die eingereichten Fälle nach folgenden Grundsätzen: Die Kontaktstelle nimmt alle Anfragen auf, dokumentiert diese und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Die Kontaktaufnahme wird bestätigt. Die Kontaktstelle leistet keine Rechtsberatung. Handelt es sich nach Prüfung des Falles um eine reine Rechtsfrage, leitet die Kontaktstelle nach Absprache mit dem Fragesteller die Anfrage an die Geschäftsstelle des iGZ weiter. Ist nach Prüfung durch die Kontaktstelle kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex feststellbar, wird der Fragesteller über dieses Ergebnis informiert.

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