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CSR-Leitfaden-2020

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16 WAS IST

16 WAS IST CSR UND WORAUF KOMMT ES AN? Mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben die Vereinten Nationen 2011 erstmals einen internationalen Referenzrahmen für die Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen vorgelegt, der diese in Abgrenzung zur staatlichen Schutzverantwortung genau definiert. Die nationale Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurde von der Bundesregierung zunächst über den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) angestrebt. Nachdem sich in einem Monitoring herausstellte, dass die Mehrheit der deutschen Unternehmen die freiwilligen Vorgaben des NAPs nicht erfüllen, bereitet die Bundesregierung derzeit ein Lieferkettengesetz vor. Dessen Ziel ist, Unternehmen auch für Verletzungen sozialer und ökologischer Mindeststandards ihrer Lieferanten – auch im Ausland – in Haftung zu nehmen. Bei Verstößen sind Geldbußen oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen im Gespräch. Auch Unternehmen, die nicht an der Börse gelistet sind, müssen somit ökologische und soziale Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit entlang ihrer Wertschöpfungskette künftig stärker überwachen und ggf. im Rahmen ihrer Lageberichterstattung darüber berichten. In einigen anderen Ländern ist die Verrechtlichung der internationalen Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen schon weiter vorangeschritten. Exemplarisch zu nennen sind hier etwa der in Großbritannien und Nordirland geltende UK Modern Slavery Act (2015) oder das französische Gesetz zur Sorgfaltspflicht (2017), von denen auch deutsche Unternehmen, die in den Ländern aktiv sind und eine bestimmte Umsatzgröße oder Mitarbeiteranzahl haben, betroffen sein können. In den Niederlanden ist mit dem Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit (2019) ein ähnliches Gesetz verabschiedet worden. Momentan verhandeln die UN-Mitgliedstaaten über ein weltweites Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Sollte es verabschiedet werden, ist davon auszugehen, dass dies in weiteren Staaten Gesetzesvorhaben zur Sorgfaltspflicht nach sich zieht. In seiner derzeitigen Fassung verlangt das Abkommen von Unterzeichnerstaaten, juristische und natürliche Personen gesetzlich zu einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu verpflichten und eine rechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten einzuführen.

Zeitarbeit mit Verantwortung – Ein Leitfaden für iGZ-Mitglieder DER MEHRWERT VON CSR IN DER ZEITARBEIT

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