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CSR-Handlungshilfen für iGZ-Mitglieder

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20 WIE SCHREIBE ICH

20 WIE SCHREIBE ICH MEINEN ERSTEN CSR-BERICHT? Die Kennzahlen lassen sich in Textform darstellen, der iGZ rät für den Einstieg in die CSR-Berichterstattung allerdings zu einer praktischen und übersichtlichen Tabelle (s. Schritt 5). Zusätzlich zu den Kennzahlen gibt es viele Bereiche, in denen Zeitarbeitsunternehmen Verantwortung zeigen, die sich nicht durch Zahlen belegen lassen. Dazu gehören Mitgliedschaften, Zertifikate, Auszeichnungen oder die Anwendung von Leitlinien wie beispielsweise des iGZ-Ethik-Kodex. Diese Bausteine des verantwortungsvollen Handelns lassen sich als kurze Beschreibung – ohne Kennzahlen – in der Tabelle erfassen. SCHRITT 4 ZIELE UND MASSNAHMEN In diesem Schritt wird es konkret. Jetzt geht es darum, qualitative und/oder quantitative Ziele, die Maßnahmen sowie zeitliche Rahmenvorstellungen zu benennen. Das heißt, dass formuliert werden muss, welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen ein Unternehmen plant und in welchem Zeitrahmen es plant, diese Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist es unproblematisch, wenn anfangs gesetzte Fristen aufgrund verschiedener Einflüsse nicht eingehalten werden können. Wichtig ist nur, dass man erklärt, warum eine Frist nicht eingehalten werden kann. Generell kommt es beim CSR-Engagement eines Unternehmens darauf an, transparent zu sein. Wenn ein Ziel nicht erreicht werden kann, gibt es immer Gründe, die genannt werden sollten. Ein Fehler wäre es, Ziele im Sande verlaufen zu lassen. Dadurch würde ein Unternehmen an Vertrauen und Seriosität verlieren. Was bedeutet „Ziel“ überhaupt? Ein Ziel ist ein wünschenswerter Zustand, der durch ein bestimmtes Verhalten zu einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft erreicht werden soll. Quantitative Ziele müssen mit Zahlen belegt werden, wie zum Beispiel die Anzahl neuer Bewerber oder die geringere Blattzahl des Kopierpapiers in einem gewissen Zeitraum. Qualitative Ziele müssen umschrieben werden wie zum Beispiel die Schaffung eines Betriebssportangebotes bis zu einem gewissen Datum. Wichtig ist, dass das CSR-Engagement messbar und nachvollziehbar gemacht wird. Personaldienstleister sollten sich vorstellen, dass Interessierte – das können zum Beispiel Bewerber und Kunden sein – regelmäßig beobachten, ob sie unter-

21 WIE SCHREIBE ICH MEINEN ERSTEN CSR-BERICHT? nehmerische Verantwortung übernehmen und wie intensiv sie diese Ziele verfolgen. Das können Interessierte nur, wenn Zeitarbeitsunternehmen ihr Engagement möglichst transparent dokumentieren. EXKURS: CSR DURCH MEINE iGZ-MITGLIEDSCHAFT Als Mitglied im iGZ positionieren Sie sich automatisch als verantwortungsvoller Arbeitgeber. Sie sind verpflichtet das iGZ-DGB-Tarifwerk anzuwenden, das die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Ihnen, Ihren Arbeitskräften und den Einsatzunternehmen fair regelt. Ebenso bekennen Sie sich durch Ihre iGZ-Mitgliedschaft zum iGZ- Ethik-Kodex, der für einen respektvollen, seriösen und vertrauensvollen Umgang mit allen Beteiligten der Zeitarbeit steht. Angeschlossen ist die Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS), eine in der Arbeitgeber- Verbändelandschaft einzigartige Einrichtung: Mitgliedsunternehmen, Kunden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei Fragen zum Arbeitsverhältnis an diese unabhängige Stelle wenden. Des Weiteren veröffentlicht der iGZ jedes Halbjahr ein umfangreiches Seminar- und E-Learning-Programm. Dadurch unterstützt der Verband seine Mitglieder bei der Qualifizierung ihrer internen Mitarbeitenden. Machen Sie deutlich, dass Sie iGZ-Bildungsveranstaltungen buchen und Ihre Mitarbeitenden fördern! Seit 2021 bietet der iGZ in Zusammenarbeit mit der Fernuniversität Hagen auch das modulare Karriereprogramm „BWL für Personaldienstleister“ an. Haben Sie Arbeitskräfte, die Probleme mit dem Lesen und Schreiben haben? Auch hier hilft Ihnen der iGZ, Verantwortung zu übernehmen. Unter dem Motto „Lesen lernen mit Zeitarbeit“ kooperiert der Verband mit dem Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn Sie betroffene Mitarbeitende unterstützen möchten. Der iGZ hat sich seit seiner Gründung besonders auch dem Thema „Arbeitsschutz“ zugewendet. Deswegen hat sich der iGZ für ein Prämienverfahren in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingesetzt, über das besondere Maßnahmen zum Arbeitsschutz von der VBG finanziell unterstützt werden. Wenn Sie sich mehr mit dem Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ befassen möchten, kann

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