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Ausgabe 4/2006:

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I N T E R E S S E N V E

I N T E R E S S E N V E R B A N D DEUTSCHER ZEITARBEITSUNTERNEHMEN E.V. | 6 7 | Zeitarbeit und Reformen Zeitarbeit und Reformen AUF STROMSCHNELLEN FOLGT RUHIGES WASSER Zeitarbeit: Weitere konsequente Reformen sind notwendig Die Branche hat sich gewandelt – diese Feststellung ist immer wieder zu hören und zu lesen, wenn es um die Zeitarbeit geht. Doch wie hat sie sich genau gewandelt? Und welche Auswirkungen haben die einzelnen Änderungen der Rahmenbedingungen bewirkt? Um es vorweg zu nehmen: Die Ausgestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts in Deutschland ist ein fließender Prozess. Nachdem sich die Zeitarbeit lange Zeit als stehendes Gewässer – Kritiker würden sagen: Tümpel – präsentiert hat, wurde sie Mitte der Achtziger Jahre zu einem langsam fließenden Bach und gegen Ende der Neunziger zu einem ausgewachsenen Fluss, der im Hartz-Gesetzgebungsverfahren wahre Stromschnellen offenbarte. Und wie das mit Stromschnellen ist: Auf sie folgt dann meist eine beschauliche Passage, in der sich das Wasser in Ruhe, aber mit der gebotenen Konsequenz, seinen Weg sucht. Auch im Wildwasser die Richtung halten: Zeitarbeit ist auf Zukunftskurs. FEUERWERK AN LIBERALISIERUNGEN In dieser Phase befindet sich die Zeitarbeit aktuell, wenngleich sie weit entfernt ist von selbstgefälligem Stillstand: Denn ihre Entwicklung ist so lange nicht abgeschlossen, wie uns die europäischen Nachbarländer vormachen, welche Potenziale derzeit noch unerschlossen brach liegen. Allerdings ist auch schon Einiges auf den Weg gebracht worden. Nach dem Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe 1982 als zusätzlicher Restriktion, folgte danach ein wahres Feuerwerk an Liberalisierungen. Die Überlassungshöchstdauer wurde von drei Monaten in 1985 in fünf Schritten bis 2004 gänzlich aufgehoben. Die Synchronisationsregelungen wurden entfesselt und die Befristungsregelungen dem allgemeinen Standard angepasst. Der große Wurf gelang 2003 und 2004 im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung. Der damalige Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement hatte die Chancen der Zeitarbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument erkannt und wollte sie konsequent nutzen. Während sich die gewerbepolitischen Entscheidungen und Lockerungen als segensreich für die Branche herausgestellt haben, scheiterte die Politik mit dem Versuch, ihrerseits durch staatlich subventionierte Zeitarbeitsunternehmen der Entwicklung unter die Arme zu greifen. Dennoch hat sich Clements Ansatz bewährt: Es sind heute die offenen Stellen der Zeitarbeitsunternehmen, die die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit positiv prägen. REGULÄRES PERSONAL WIRD NICHT ERSETZT Dass es sich dabei um zusätzliche Arbeitsplätze handelt, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, in einer aktuellen Studie noch einmal deutlich gemacht: „Die überwiegend kurzen Beschäftigungsdauern sprechen gegen die häufig geäußerte Befürchtung, dass Entleiher systematisch reguläres Personal durch Leiharbeiter ersetzen.“ Dieser Erkenntnis vorausgegangen war eine Untersuchung über die durchschnittliche Verweildauer von Zeitarbeitnehmern in Kundenbetrieben, der zufolge diese seit der Reformperiode 1994 bis 1996 kontinuierlich rückläufig ist – von 8,1 Monaten auf 4,7 Monate im Jahre 2003. Zeitarbeit wird also vermehrt als flexibles Instrument zur schnellen Reaktion bei Auftragsschwankungen und projektbezogenen Arbeiten eingesetzt und nicht als langfristiger Ersatz von bestehenden Arbeitsplätzen genutzt. – Das widerspricht eindeutig den verstärkt vorgebrachten gegenteiligen Behauptungen von Gewerkschaften. GLEICHBEHANDLUNG DER ZEITARBEIT Für die Zukunft erwartet der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) weitere Reformen: „Wir brauchen die Definition von allgemeinverbindlichen Mindestarbeitsbedingungen für die Zeitarbeit“, macht der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg deutlich. Es sei nicht hinnehmbar, dass all die geschilderten AÜG-Reformen wieder in Frage gestellt würden, weil einige Wenigen innerhalb der Branche oder aus dem europäischen Ausland in einem zügellosen Unterbietungswett- bewerb auf dem Rücken der Zeitarbeitnehmer kurzfristige wirtschaftliche Erfolge erzielen wollten, unter denen die Qualität der Dienstleistung und der Ruf der Branche nachweislich leiden würden. In diesem Sinne spricht sich Homburg auch für die Aufnahme der Zeitarbeit in ein neues Arbeitsgesetzbuch aus: „Das ist ein weiterer Schritt zur Normalität für die Zeitarbeit.“ Weiter kritisiert der iGZ-Bundesvorsitzende das Aussperren der Zeitarbeit von einzelnen Wirtschaftsfeldern. Es gebe keine logische Begründung für das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe und im Werksverkehr. Zukünftige IN KRAFT GETRETEN AÜG-Reformen müssen daher, so Volker Homburg, unter der Überschrift „Gleichbehandlung“ stehen: „Es wird Zeit, dass Personaldienstleistungen als eigene Branche endgültig anerkannt werden“, macht der iGZ-Bundesvorsitzende deutlich. Der iGZ setzt sich für das Erreichen dieser Ziele ein, auch wenn Homburg ahnt, dass dafür eine weitere Wildwasser- Fahrt nötig wird. Doch die Aussicht auf eine dann lange Strecke an ruhigem Wasserlauf motiviert den Unternehmer zusätzlich: „Wer die Zeitarbeit für die Zukunft aufstellen möchte, kommt um diese Anstrengungen nicht herum.“ WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN 1.1.1982 - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe 1.5.1985 - Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von drei auf sechs Monate 1.1.1994 - Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von sechs auf neun Monate - Aufhebung des Synchronisationsverbotes für von der BA zugewiesene schwer vermittelbare Arbeitslose 1.4.1997 - Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von neun auf zwölf Monate - Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag bei erstmaligem Verleih - Erlaubnis einmaliger Befristung ohne sachlichen Grund - wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender Befristungen mit demselben Zeitarbeitnehmer 1.1.2002 - Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von zwölf auf 24 Monate - Gleichbehandlungsgrundsatz nach zwölf Monaten 1.1.2003 - Wegfall des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbots - Wegfall der Überlassungshöchstdauer - Lockerung des Entleihverbotes im Bauhauptgewerbe - Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern keine abweichenden Tarifvereinbarungen -Forderungen - Einführung von allgemeinverbindlichen Mindestarbeitsbedingungen - Wegfall des Überlassungsverbotes im Bauhauptgewerbe - Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs Z direkt! 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