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Ausgabe 3/2012:

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Außerordentlich ... ...

Außerordentlich ... ... hohes interesse! bericht Mit der Versammlung am 28. Juni in Köln schrieben die Mitgliedsunternehmen ein großes Stück iGZ-Geschichte. Rund 900 Vertreterinnen und Vertreter der iGZ-Mitgliedsfirmen kamen zu dieser Veranstaltung, um mit der Entscheidung über die Branchenzuschlagstarife ihre Zukunft – und damit auch die der Branche – mitzugestalten. die Mitglieder an das Equal Pay-Ultimatum der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Mit Blick auf diesen Meilenstein der Zeitarbeitsgeschichte appellierte sie an Politik und Gewerkschaften, die populistischen Kampagnen gegen die Zeitarbeit zu stoppen. „Erkennen Sie, dass der Gesetzgeber angesichts von solch einem positiven Beispiel funktionierender Tarifautonomie nicht mehr tätig zu werden braucht. Gönnen Sie sich auch in Zeiten des Wahlkampfes einen nüchternen Blick auf die Situation und lassen Sie uns nun alle gemeinsam die Zeitarbeit als wichtige Dienstleistung für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den heimischen Arbeitsmarkt begreifen“, unterstrich Ariane Durian. viduell auf Basis des zeitlichen Stufensystems verhandelt werden müssen. Bis zum 28. Juni wurden Tarifverträge laut iGZ-Satzung erst dann gültig, wenn die Mitgliederversammlung mehrheitlich dafür stimmte – angesichts der nun anfallenden Menge der Verhandlungen und Abschlüsse ein nicht zu bewältigender Aufwand. Das Bekenntnis war eindeutig: nahezu 100 Prozent (95,2) votierten für eine Lohnangleichung der Zeitarbeitnehmerschaft an das Entgeltniveau des Stammpersonals zunächst sowohl in neben einer Vielzahl von Musterverträgen und -anschreiben, die im internen Teil der iGZ-Internetseite zum Download zur Verfügung stehen, auch eine Sonderseminarreihe: Innerhalb kürzester Daher stand in Köln zusätzlich auch eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung. Mit absoluter Mehrheit stimmten die Mitgliedsunternehmen dafür, die Satzung um einen Paragraphen Zeit wurden bundesweit 70 iGZ-Seminare zu erweitern und diese Entscheidungen an die der M+E-, als auch in der Chemie-Industrie. Das Holger Piening Modell der zeitlichen Branchenzuschlagsstaffelung im Bereich Metall und Elektro dient als dieser 21-köpfigen Institution werden für zwei vorsitzender mit knapp 3000 Teilnehmern organisiert. Tarifkommission zu delegieren. Die Mitglieder stellv. iGZ-Bundes- Vorlage für die Verhandlungen mit weiteren Gewerkschaften. Holger Piening, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, stellte Konzeption und Architektur der Branchenzuschlagstarife im Rahmen der Mitgliederversammlung vor und gab sie anschließend zur Diskussion frei. Die praktischen Aspekte standen dabei im Fokus der Fragerunde. Wie angekündigt hat der Verband seitdem seinen Mitgliedsunternehmen exklusiv zahlreiche Hilfestellungen zur Verfügung gestellt. Dazu gehört Die neuen Branchenzuschläge bedeuten außerdem Dauereinsatz für das Rechtsreferat des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche – für alle iGZ-Mitgliedsfirmen ist die juristische Beratung kostenlos. Neben der telefonischen Auskunft nutzen die Mitglieder das Angebot, sich per E-Mail juristischen Rat einzuholen. „Die Branche hat das Heft des Handelns in der Hand behalten und unter dem Schutz der Tarifautonomie eine eigenständige Lösung eines politisch definierten Problems gefunden“, erinnerte die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian Mittlerweile hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), ein Zusammenschluss der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ zwecks Tarifverhandlungen, auch mit den Tarifpartnern aus den Sparten Eisenbahn, Kunststoff und Kautschuk Vereinbarungen geschlossen. Sondierungsgespräche mit der NGG und ver.di haben ebenfalls bereits stattgefunden. Unterschiedliche Lohnniveaus und Tarifverträge in den einzelnen Wirtschaftszweigen machen es nötig, dass die Branchenzuschläge jeweils indi- Jahre gewählt und haben folgende Aufgaben: Der Beschluss über die Aufnahme/ Beendigung von Tarifverhandlungen, das Vorbereiten und Führen von Tarifverhandlungen, der Abschluss von Tarifverträgen und die Beschlussfassung über die Kündigung von Tarifverträgen. Sofern eine Verhandlungsgemeinschaft mit anderen Verbänden besteht, geschieht das Vorgenannte unter Beachtung der darin geschlossenen Vereinbarungen. Die Tarifkommission beschließt eine Geschäftsordnung, die weitere Einzelheiten regelt. Wolfram Linke 8 9

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