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Ausgabe 2/2008:

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iGZ FAIRÄNDERT

iGZ FAIRÄNDERT ZEITARBEIT CHRONIK 1998-2008 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2005 5. Januar Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der AÜG-Änderung 1. Februar Marcel Speker neuer Pressesprecher beim iGZ 18. Februar iGZ und DGB einigen sich nach vier Verhandlungsrunden auf einen neuen Entgelttarifvertrag 17. März iGZ-Bundeskongress in Köln 18. September Bundestagswahl 29. September Mitgliederversammlung wählt Volker Homburg einhellig zum neuen iGZ-Bundesvorsitzenden 30. September Bundesregierung legt zehnten Erfahrungsbericht zum AÜG vor 27. Oktober iGZ unterstützt EU-Projekt ZUBILIS Verfassungsbeschwerden gegen AÜG-Neuregelungen zurückgewiesen Am 5. Januar veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 29.12.2004, wonach die Verfassungsbeschwerde von acht Zeitarbeitsunternehmen sowie der beiden Arbeitgeberverbände BZA und AMP gegen die Einführung des tariflich abdingbaren Equal Pay-Gebots in dem durch die Hartz-Gesetzgebung reformierten AUG gar nicht erst zur Entscheidung angenommen wurde. Nach Ansicht der Verfassungsrichter verstoßen diese Bestimmungen weder gegen die Berufsfreiheit der Zeitarbeitsunternehmen oder ihrer Beschäftigten noch gegen die Koalitionsfreiheit oder das Gleichheitsgebot. Das Anliegen des Gesetzgebers sei es nämlich gerade gewesen, „die gesellschaftliche Akzeptanz und die Qualität von Leiharbeit” zu steigern. Dadurch solle die Stellung des Zeitarbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt gestärkt und eine „Brücke aus der Arbeitslosigkeit” geschaffen werden. Neue Tarifentgelte vereinbart Nachdem der erste iGZ-DGB-Entgelttarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften zum 31. Dezember 2004 fristgerecht von dem Tarifpartner gekündigt worden war, verhandelten beide Partner über einen Entgelttarifvertrag. In der Nacht vom 17. auf den 18. Februar kommt nach langen, zähen Verhandlungen ein Tarifabschluss zwischen dem iGZ und den DGB-Gewerkschaften zustande. Bei der vierten Verhandlungsrunde in Kassel gelingt nach 16-stündigem Verhandlungsmarathon der Durchbruch. Ab März erhöhen sich danach die Löhne in den verschiedenen Entgeltstufen um 0,9 Prozent. iGZ- Verhandlungsführer Holger Piening bewertet den erreichten Abschluss vor dem Hintergrund der angespannten Wettbewerbssituation in der Zeitarbeitsbranche zurückhaltend. „Dieses Ergebnis ist hart am Rande dessen, was wir wirtschaftlich gerade noch vertreten können.“ Lothar Späth erwartet viermal so viele Zeitarbeiter Durch einen steigenden Anteil von hochqualifizierten Arbeitskräften im Zeitarbeitssektor geht Lothar Späth von einem erheblichen Wachstumpotenzial dieses Wirtschaftssektors aus, bis hin zu einer Vervierfachung der Arbeitsplätze innerhalb von zehn Jahren. Das macht er in einer Rede vor den rund 400 iGZ-Kongressteilnehmern auf dem iGZ-Bundeskongress in Köln deutlich. Die Probleme von Wirtschaft und Arbeitsmarkt seien nicht durch Festhalten an gegebene Zustände zu lösen, sondern nur durch eine Anpassung an moderne Lebensentwürfe und eine globalisierte Lebenswelt. Große Koalition unter Kanzlerin Merkel Nach der vorzeitigen Auflösung des Bundestags findet die Bundestagswahl bereits am 18. September 2005 statt. Diese führt zu einem Regierungswechsel. Die rot-grüne Regierungskoalition wird abgewählt. Die in der Geschichte der Bundesrepublik zweite große Koalition aus CDU/CSU und SPD mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Spitze steht kurze Zeit später. Volker Homburg neuer iGZ-Bundesvorsitzender Im Vorfeld des iGZ-Bundeskongresses in Stuttgart wählt die iGZ-Mitgliederversammlung Volker Homburg zum Bundesvorsitzenden. Homburg war bereits seit dem 15. April nach dem Rücktritt von Bert Dijkhuizen kommissarischer Bundesvorsitzender. Der neu gewählte iGZ-Bundesvorstand (v.l.n.r.): Georg Sommer (Stellvertreter), Gabriele Brinkmann (Vertreterin der Landesbeauftragten), Michael Hacker (Beisitzer), Dietmar Richter (Ehrenvorsitzender), Martin Gehrke (Beisitzer), Ariane Durian (Stellvertretende), Claudia Fischer (Beisitzerin), Werner Stolz (Bundesgeschäftsführer), Helmut Meyer (Beisitzer), Volker Homburg (Bundesvorsitzender). Aus dem 10. AÜG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 15/6008): Insgesamt ist festzustellen, dass durch die rechtlichen Änderungen in der Berichtsperiode Zeitarbeit als flexibles Arbeitsmarktinstrument durch die Aufhebung zahlreicher Verbote und Beschränkungen deutlich attraktiver gemacht wurde“ iGZ unterstützt EU-Projekt ZUBILIS Weil die Reintegration von ehemals Strafgefangenen nachweislich gut über Zeitarbeit funktioniert laden die Verantwortlichen des vom Land NRW geförderten Projektes ZUBILS (Zukunft der Bildung im Strafvollzug des Landes NRW) den iGZ ein, operativer Projektpartner zu werden. Der iGZ übernimmt daraufhin im Rahmen des auf zwei Jahre angesetzten Projekts verschiedene Teilprojekte, wozu zum Beispiel die Information seiner Mitglieder über potenzielle Arbeitnehmer gehört, die die Justizvollzugsanstalten in den Arbeitsmarkt verlassen. Werberat gibt iGZ – Beschwerde statt Mit einer Beschwerde über die aggressiven und menschenverachtenden Werbelinien der Firma „discount zeitarbeit GmbH“ wendet sich der iGZ an den Deutschen Werberat. Darin weist er auf die Homepage-Gestaltung mit dem Slogan „Geile Leute - geile Preise“ sowie die herabwürdigende Art hin, mit der die Firma Zeitarbeiter darstellte: „Bei allem Verständnis für provokante Werbung ist hier doch der Bogen deutlich überspannt worden“, erklärt iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Der Werberat gibt der iGZ-Beschwerde statt. Marcel Speker, Pressesprecher beim iGZ Bestand der Zeitarbeitnehmer insgesamt (ohne Berücksichtigung der Mischbetriebe): 375.331 iGZ verabschiedet Resolution an die Bundesregierung Auf seinem Bundeskongress in Köln verabschiedet der iGZ eine Resolution an die Bundesregierung. Forderungen u.a.: • EU-Dienstleistungsrichtlinie überarbeiten • Antidiskriminierungsgesetz muss mehr Bürokratie vermeiden • Keine Drehtüreffekte über Ein-Euro-Jobs • Kurskorrektur beim PSA-Konzept 16 17

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