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Ausgabe 2/2008:

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iGZ FAIRÄNDERT

iGZ FAIRÄNDERT ZEITARBEIT CHRONIK 1998-2008 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2002 1. Januar Job AQTIV- Gesetz tritt in Kraft 20. März iGZ verabschiedet „Grundsatzerklärung zur Zeitarbeit“ 20. März EU-Kommssion legt Vorschlag zur EU-Richtlinie „Zeitarbeit“ vor April/Mai# iGZ-Delegation besucht Landesarbeitsämter September Bundestagswahl: Bestätigung der rot-grünen Koalition September iGZ-Spendenaktion „Zeitarbeit hilft“ für Opfer der Flutkatastrophe 28. November iGZ-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand und Tarifkommission 17. Dezember Erste Konsultationsgespräche iGZ/ BZA/DGB in Berlin zum Tarifkurs 23. Dezember Verabschiedung des 1. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Werner Stolz zu Gast bei „Hallo Ü-Wagen (WDR)“ Auch von der Presse wird der iGZ zunehmend zum anerkannten Gesprächspartner, wenn es um das Thema Zeitarbeit geht. In der WDR-Livesendung zum Thema „Heute hier, morgen dort – wem nützt die Zeitarbeit?“ nutzte der iGZ- Bundesgeschäftsführer Werner Stolz die Gelegenheit, überzeugende Hintergrundinformationen an die Öffentlichkeit zu tragen. iGZ-Tarifkonzept: Maßanzug für Branche iGZ-Tarifexperte Norbert Fuhrmann erläuterte auf der Mitgliederversammlung in Mannheim das Tarifkonzept des Verbandes. Wichtig seien klare, kalkulierbare Tarifrahmen für alle externen Beschäftigten. Mit diesem Prinzip können verstetigte Monatseinkommen gewährleistet werden und ständige Schwankungen des monatlichen Einkommens wie beim Equal Pay Prinzip vermieden werden. Denn in keinem Tarifbereich der deutschen Wirtschaft bestimmen unterschiedliche Aufträge die Bezahlung (mit wechselnden Monatseinkommen) der Arbeitnehmerschaft. iGZ-Tarifexperte Fuhrmann für eigenständige Zeitarbeitstarife Weimarer iGZ-GrundsatZ erklärung zur Zeitarbeit In Weimar verabschieden die iGZ-Mitglieder eine „Grundsatzerklärung zur Zeitarbeit“. Diese beinhaltet folgende Forderungen/ Absichten: • unverzüg liche Aufnahme des Sozialdialogs mit den Gewerkschaften • konsequente Entschlackung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes • Entbürokratisierung des Erlaubnisverfahrens • Entwicklung eines neuen Ausbildungsberufs für Personaldisponen ten • Zur Verhinderung von sittenwidrigen Löhnen tritt der iGZ für einen Mindeststundenlohn ein, der ein existenzsicherndes Einkommen in der Zeitarbeit ermöglicht iGZ-Delegation besucht Landesarbeitsämter iGZ-Delegation beim Vizepräsidenten des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg, Karl-Peter Fuß. Um für eine noch bessere Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen zu werben und die bisherige Genehmigungs- und Überprüfungspraxis dieser Institutionen kritisch zu hinterfragen, besucht iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz zusammen mit den jeweiligen Regionalkreisleitern alle Landesarbeitsämter sowie einige örtliche Arbeitsämter. Konstruktiver Dialog: iGZ-Regionalkreisleiterin Heidemarie Wiebel und Wuppertaler Arbeitsamtsdirektor Johannes W. Schmitz iGZ nimmt Stellung zur EU-Richtlinie Zeitarbeit Mit seiner Stellungnahme zu dem am 20. März von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag einer EU-Richtlinie „Zeitarbeit“ tritt der iGZ in den konstruktiven Austausch mit den deutschen Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie den Vertretern im Europäischen Parlament. Nach dem Entwurf der Kommission sollen Zeitarbeitnehmer nach sechs Wochen Beschäftigung zum selben Gehalt und unter denselben Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie vergleichbare reguläre Arbeitnehmer in den Einsatzbetrieben. Von diesem Gleichbehandlungsgrundsatz kann ein Mitgliedsstaat dann abweichen, wenn Zeitarbeitnehmer auf der Grundlage zeitlich unbefristeter Verträge auch in der Zeit zwischen zwei Überlassungen eine Entlohnung erhalten bzw. wenn ein Tarifvertrag ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. In seiner Stellungnahme macht der iGZ deutlich, dass der deutsche „Sonderweg“, wonach das Zeitarbeitsunternehmen das volle Beschäftigungsrisiko trägt, nicht nur einen ausreichenden Sozialrechtsschutz für die Zeitarbeitnehmer gewährleistet, sondern auch wenig Spielraum für weitergehende Regelungen auf europäischer Ebene zulässt. Es sei die vorrangige Aufgabe der nationalen Tarifvertragsparteien, für die Äquivalenz zwischen „Sicherheit und Flexibilität“ zu sorgen und hierzu verbindliche Abmachungen zu treffen. Bildung der iGZ-Tarifkommission Seit der konstituierenden Sitzung der iGZ-Tarifkommission Leiter und iGZ-Verhandlungsführer: Holger Piening Um dem iGZ den Weg zur Tarifierung zu ebnen, beschließt die Mitgliederversammlung die Erweiterung des Verbandszwecks um folgenden Passus. Als Arbeitgeberverband kann der iGZ Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen mit Gewerkschaften schließen und auch überfachlichen Dachorganisationen beitreten. Damit der iGZ bei den für Dezember geplanten ersten Konsultationsgesprächen von iGZ, BZA und DGB kompetent personell vertreten ist, wählt die iGZ-Mitgliederversammlung erstmalig eine Tarifkommission, der 16 Personen angehören. Diese findet sich in einer konstituierenden Sitzung am 15. Dezember in Bonn zusammen und wählt Holger Piening zum Verhandlungsführer. Erste Sondierungsgespräche der Sozialpartner in der Zeitarbeit Vertreter der Verhandlungskommissionen von iGZ, BZA und eine Tarifgemeinschaft beim DGB treffen sich zu einem ersten Konsultationsgespräch. Es wird die Aufnahme von Tarifverhandlungen vereinbart. Allseits erklärtes Ziel ist die Aushandlung eines Branchentarifvertrags in der Zeitarbeit, um die allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu konkretisieren, dass es zu einem fairen Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Beteiligten kommen kann. AÜG-Reform verabschiedet Das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ beinhaltet auch gravierende Änderungen des AÜG. Wichtigste Regelungen: • Wegfall des Synchronisations- / Wiedereinstellungsverbotes • Wegfall der Überlassungshöchstdauer • Lockerung des Entleihverbotes im Bauhauptgewerbe • Gleichbehandlungsgrundsatz sofern keine abweichenden Tarifvereinbarungen • Einrichtung von Personal Service Agenturen Mit neuem Vorstand auf dem Weg zur Tarifierung: (v.l.n.r.): Michael Mulzer (Beisitzer), Norbert Fuhrmann (1. Stellvertreter), Axel Obernier (Beisitzer, kommissarisch), Bert Dijkhuizen (2. Stellvertreter), Dietmar Richter (1. Vorsitzender), Emil Frede (Beisitzer), Ariane Durian (Beisitzerin), Werner Stolz (Bundesgeschäftsführer), Berater Edgar Schröder (kooptiert). Zeitarbeitnehmer insgesamt (ohne Berücksichtigung der Mischbetriebe): 267.466 10 11

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