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Ausgabe 2/2006:

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| 12 FÜR MINDESTLOHN!

| 12 FÜR MINDESTLOHN! Mindestlohn Zeichen gegen Lohndumping SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner lobt Initiative der Zeitarbeitsbranche. Zeitarbeit will mit einem Mindestlohn Lohndumping entgegentreten. Vor dem Hintergrund der in Deutschland bewährten Tarifautonomie sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner: „Wir begrüßen die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche zu einem Mindestlohn.“ Weiter fordert die Branche, das bislang nur für das Baugewerbe geltende Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Zeitarbeitsbranche auszuweiten. Das Entsendegesetz wirkt sich nach Ansicht von Brandner positiv auf die Wirtschaft aus, denn Wettbewerbsverzerrungen werden vermieden und soziale Standards, die unter anderem auch für die Motivation der Beschäftigten von großer Bedeutung sind, können gehalten werden. Die Zeitarbeitsbranche greife mit ihrer Forderung zur Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ein drängendes Problem auf. Für den Sozialdemokraten ist klar, dass dort Mindeststandards gesetzt werden müssen, wo diese notwendig sind: „Mindestlöhne schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schützen aber auch Arbeitgeber und zwar gerade kleine Arbeitgeber vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mitbewerber, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Durch die Einbeziehung der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz würden Mindeststandards gesichert werden und redliche Unternehmer hätten es leichter, im Wettbewerb zu bestehen.“ KOMPROMISS ALS ERFOLG Ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bietet viele Vorteile Die SPD zog mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in den Wahlkampf und in die Koalitionsverhandlungen. Die Unionsparteien standen genauso unverrückbar in ihrer Ablehnung. Die Kompromisslinie, die sich nun abzeichnet, wäre ein Erfolg für die Zeitarbeitsbranche – ganz im Sinne der iGZ-Forderungen. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD hatte den Mindestlohn noch als einen Bestandteil der bevorstehenden Prüfung durch eine Arbeitsgruppe bezeichnet. Noch bevor die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe vorliegen, scheint sich jedoch abzuzeichnen: Es wird keinen gesetzlichen Mindestlohn geben. Mit der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes hingegen können sich sowohl Sozialals auch mehr und mehr Christdemokraten anfreunden. Nachdem die Koalitionäre bereits ihr Plazet für eine Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz gegeben haben, gibt es nun Signale, dass die Zeitarbeit schon bald folgen kann. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Mindestlohntarifvertrag, wie ihn der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) gemeinsam mit dem BZA und den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen hat. Die Aufnahme der Branche in das Gesetz ist nun der nächste Schritt. Schließlich muss der Bundesarbeitsminister den vorliegenden Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Während ein Entwurf zur Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes um das Gebäudereinigerhandwerk noch vor der Sommerpause vorliegen soll, ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht vor Herbst zu erwarten. Hier müsse es dann gelingen, so der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg, die Zeitarbeit als weitere Branche in das Gesetz aufzunehmen. Für einfache Tätigkeiten soll es nach dem Willen des iGZ in der deutschen Zeitarbeit eine Mindestentlohnung geben. Z direkt!

13 | Mindestlohn ZEITARBEIT – EIN ANERKANNTES ELEMENT DES ARBEITSMARKTES Gerald Weiß, MdB, schreibt exklusiv für Z direkt! Die Zeitarbeitsunternehmen können zufrieden sein. Die Branche boomt. Das freut auch die Politik. Denn die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen bei steigenden Aufträgen zunächst auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Zeitarbeitsunternehmen zurückgreifen, um den wachsenden Arbeitskräftebedarf zu decken. Zugleich ist die Zeitarbeit für viele Arbeitslose die Chance auf den Wiedereinstieg in das aktive Arbeitsleben. Das zeigt auch die Statistik. Fast 2 / 3 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen waren zuvor arbeitslos. Die Zeitarbeitsbranche hatte zunächst kein gutes Image. Das hat sich völlig gewandelt. Die Zeitarbeit ist inzwischen allgemein anerkannt. Für die Unternehmen ist sie ein Element der Flexibilität, und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sie ein Element der Integration in den Arbeitsmarkt. Diesen positiven Wechsel des Images hat die Zeitarbeit dem verantwortungsvollen Handeln der Unternehmen der Branche zu verdanken. In diesem Sinne segensreich wirkten auch Verbände wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Wenn der Vorsitzende des iGZ, Volker Homburg, dieser Tage die Eckpunkte für einen flächendeckenden Mindestlohn vorgelegt hat, dann setzt dies das von hohem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprägte Handeln fort. Es muss bei den Löhnen eine untere Grenze geben. Dies im Tarifvertrag flächendeckend vorzusehen, ist der richtige Weg. Diesen Mindestlohn vom Bundesarbeitsminister für allgemein verbindlich erklären zu lassen, erscheint folgerichtig und absolut notwendig. Dies hat auch eine europäische Komponente. In der Europäischen Union wird um die Dienstleistungsrichtlinie gerungen. Man kann sich bei europäischen Prozessen zwar nie so ganz sicher sein, aber ich denke, sie wird kommen. Damit spielt Europa den Ball des Handelns wieder zurück in die Zuständigkeit der Nationalstaaten. In Deutschland kennen wir mit Ausnahme des Baubereichs keinen flächendeckenden Mindestlohn. Wir brauchen hier eine grundsätzliche Lösung. Der Ansatz des iGZ, mit dem Tarifpartner einen Mindestlohn tarifvertraglich festzulegen und diesem dann per Allgemeinverbindlichkeitserklärung flächendeckende Geltung zu verschaffen, besitzt gegenüber dem Modell eines bundesweit vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohns deutliche Vorteile. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht keine Änderungen der Rahmenbedingungen bei der Zeitarbeit vor. Denn aus der Sicht der Koalitionspartner haben sich die Regeln der Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis bewährt. Die Zeitarbeitsbranche hatte zunächst Bedenken, dass die Pflicht zur Zahlung des gleichen Lohnes – bereits im ersten Jahr – wie im Unternehmen, an welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entliehen werden, zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde. Diese Bedenken konnten durch Tarifverträge ausgeräumt werden. Deshalb sollte es auch bei den bewährten gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben. Gerald Weiß, MdB Der Autor (Foto Mitte) ist Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Er war von 1987 bis 1991 Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium. Gerald Weiß, MdB, kennt die Situation in der Zeitarbeitsbranche und den iGZ-Bundesvorsitzenden Volker Homburg (r.) sowie iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz (l.) aus persönlichen Gesprächen. Z direkt!

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