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Ausgabe 1/2009:

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aus der praxis:

aus der praxis: Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche zusammenarbeit mit der bundesagentur für arbeit praxis „Kompetent, professionell, unbürokratisch.“ Thomas Busche freut sich noch immer, wenn er an die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) denkt. Aus gutem Grund: Die in Ostwestfalen ansässige „Teilzeit M. Thiele GmbH“, deren Geschäftsführer der 51-Jährige ist, beantragte als bundesweit eine der ersten Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeitergeld (KUG) – und die BA setzte alle Hebel zur Realisierung des Antrags in Bewegung. Thomas Busche Geschäftsführer Seit dem 5. November 2008 besteht nun auch für die Zeitarbeitsbranche angesichts der aktuellen Finanzkrise die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. „Wegen der schwierigen Situation in der Automobilindustrie reduzierte einer unserer Großkunden die Zahl der Zeitarbeitnehmer auf Null und schickte uns unsere 160 externen Mitarbeiter wieder zurück“, erläutert der gelernte Kaufmann die Hintergründe. Die Konsequenz, so der Geschäftsführer, wäre eine Massenentlassung gewesen, zumal aufgrund der wirtschaftlichen Situation kaum eine Chance bestanden habe, die Zeitarbeitnehmer woanders einzusetzen. „Während wir noch eine Strategie überlegten, wurde dann das Kurzarbeitergeld eingeführt, und wir haben sofort reagiert“, blickt der zweifache Familienvater zurück. Umgehend wurde Kontakt mit der BA aufgenommen – zwei BA-Mitarbeiter kamen in das Unternehmen und beriet die Mitarbeiterschaft „bis hin zu den ersten Lohnberechnungen“, ist Busche für die Unterstützung dankbar. Außerdem sei die vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) angebotene Veranstaltungsreihe für deren Mitglieder, bei der auch BA-Experten zum Thema KUG referieren, eine große Hilfe, weil KUG für die Zeitarbeitsbranche eben absolutes Neuland sei. Mitte November beantragte sein Unternehmen KUG, „das auch direkt genehmigt wurde“, bestätigt der gebürtige Bielefelder. Zunächst nahmen die Mitarbeiter noch ihren Resturlaub – eine der Voraussetzungen der BA zur Zulassung des KUG ist das vorherige Abfeiern von Resturlaub und Zeitkonten – aber seit Dezember fließt die Hilfe. Der Betrieb muss Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben übernehmen. Der Zeitarbeitnehmer erhält, je nach Familienstand 60 oder 67 Prozent vom letzten Bruttogehalt und hat, weil er die Sozialabgaben spart, am Ende nahezu dasselbe Gehalt wie vorher. „Damit haben wir unser erstes Ziel, die Zeitarbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu schützen, erreicht“, erklärt Busche, der seit 20 Jahren in der Branche tätig ist. Die Überlegung, für das interne Personal ebenfalls KUG zu beantragen, wurde ganz schnell fallen gelassen: „Diese Mitarbeiter sind ja unser direkter Draht in die Kundschaft, die neue Aufträge hereinholen“, verweist Busche auf den hohen Stellenwert seiner Personaldienstleister. Er richtet den Blick auch schon wieder nach vorn: „Wenn es dann weitergeht, können wir dem Zulieferer unsere externen Mitarbeiter erneut zur Verfügung stellen“. Nach Hause schicken mochte die Teilzeit Thiele GmbH, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen feiert, niemand: „Das sind zum größten Teil langjährige Mitarbeiter, die uns teils schon über zehn Jahre die Treue halten“, erläutert der Geschäftsführer. Er dürfe sogar Neueinstellungen vornehmen, die jedoch zunächst von der BA geprüft werden und nicht für die Sparte sein dürfen, in der KUG gezahlt werde. Eine zusätzliche Voraussetzung für KUG, weiß der Fachmann, ist, dass sich der betroffene Bereich – wie in diesem Fall die Arbeit für einen Autozulieferer - ganz klar klassifizieren lässt. Sein Unternehmen habe auch noch andere Branchen in der Kundenkartei, in denen von der Krise nichts zu spüren sei, erläutert Busche die Gründe. Von KUG betroffen sein müsse zudem ein Drittel der jeweiligen Betriebsstätte, nennt er eine der Bedingungen zur Gewährung des Geldes. Doch es gibt auch noch andere Wege: „Qualifizieren statt kündigen“ heißt die Maxime – in der eigenen Tochterfirma TT ZWO wird dem Team Fort- und Weiterbildung, beispielsweise in den Bereichen Staplerschulungen sowie Seminare im Arbeits- und Gesundheitsschutz, angeboten. Ebenfalls mit Erfolg: Teilzeit Thiele bekam als zweite Firma in Deutschland das VBG-Gütesiegel AMS verliehen. Und: „Wir werden uns 2009 neue Branchen erschließen, um noch flexibler auf solche wirtschaftlichen Schwankungen reagieren zu können“, kündigt Thomas Busche an. Konjunkturpaket II Im März tritt das Konjunkturpaket II in Kraft, das auch einige Änderungen für das Kurzarbeitergeld mit sich bringen wird. Das Paket gilt rückwirkend zum 1. Februar. Bislang galt: Bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten im Betrieb / in der Betriebsabteilung muss einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent des monatlichen. Bruttoentgelts vorliegen. Dieses Drittelerfordernis soll für zwei Jahre entfallen. Nicht mehr notwendig sein wird die Entlassung von Zeitarbeitnehmern, um KUG für die Stammbelegschaft zu erhalten – damit ist Kurzarbeit für Zeitarbeitnehmer und Festangestellte des Kundenunternehmens im Verbund möglich. Laut Beschäftigungssicherungsvereinbarung wird KUG nach zuvor gezahltem Entgelt bemessen. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge entweder zur Hälfte, oder auf Antrag bei Weiterqualifizierungsmaßnahmen ganz übernommen. Zur Vereinfachung des Verfahrens werden zudem KUG- Anträge, die mehrere Arbeitsagenturen betreffen, federführend von nur einer Agentur bearbeitet. 8 9

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