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Ausgabe 1/2008:

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kooperation zeitarbeit

kooperation zeitarbeit – BA „ALLe SeiteN MüSSeN SiCH AN DAS VereiNBArte HALteN“ Doris Bohle im Gespräch mit iGZ-Pressesprecherin Simone Kemper Z-direkt! sprach mit Doris Bohle, Leiterin der koordinierenden Stelle Zeitarbeit in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) Das Telefon in Doris Bohles Büro im Bonner Westen steht selten still. Mal hat eine Kollegin aus dem Arbeitgeberservice einer Agentur für Arbeit Klärungsbedarf, mal ist ein überfragter Personaldisponent eines Zeitarbeitsunternehmens am Apparat. Schnell muss Bohle hin- und her switchen und sich in die unterschiedlichen Interessenlagen hineinversetzen. Seit Mai letzten Jahres leitet sie die koordinierende Stelle Zeitarbeit in der ZAV (BA). In der anglisierten Wirtschaftssprache würde man Bohle wohl als eine „Key Account Managerin“ bezeichnen, also jemanden der die strategisch wichtigen Beziehungen zu Großkunden und Kooperationspartnern pflegt. Bohle selbst versteht sich darüber hinaus auch als „Moderatorin“ für die zwischen den Kooperationspartnern auftauchenden Probleme. „Wo immer die Kooperationsvereinbarung mit Leben gefüllt werden muss, versuche ich ausgleichend und klärend behilflich zu sein“, erklärt Bohle im Gespräch mit Z direkt!. Stetige Erreichbarkeit Neben Bohle arbeiten noch zwei weitere Personen in der neu geschaffenen Koordinationsstelle. Die Arbeit wird im Team geteilt, ohne, dass jemand einen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich hat. „Wie der gesamte Arbeitgeberservice haben auch wir uns das Ziel der stetigen Erreichbarkeit für unsere Kunden gesetzt. Das heißt, jeder, der uns mit einer Anfrage kontaktiert, kann innerhalb von 24 Stunden mit einer Rückmeldung rechnen, zumindest mit der Zusicherung, dass sein Anliegen schnellstmöglich bearbeitet wird“, erklärt Bohle. Und wie zum Beweis für dieses ehrgeizige Ziel klingelt wieder das Telefon: Ein Kollege aus der Arbeitsagentur Bonn berichtet von einem Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als zehn Niederlassungen, das ein zentrales Kooperationsabkommen schließen möchte. Problem: Zwischen einzelnen Niederlassungen und den für den jeweiligen Bezirk zuständigen Arbeitsagenturen wurden bereits Kooperationsabkommen geschlossen. „Nicht möglich“, entgegnet Bohle, „für Unternehmen mit zehn bzw. mehr Niederlassungen muss eine zentrale Vereinbarung geschlossen werden.“ Nach der Aufklärung des Kollegen heißt es nun, Hörer in die Hand nehmen und die beteiligten Arbeitsagenturen und Unternehmensvertreter kontaktieren. „Die BA ist mit etwa 97 000 Mitarbeitern die bundesweit größte Behörde und das Thema Kooperationsvereinbarungen in der Zeitarbeit für viele noch neu. Dass es da an der einen oder anderen Stelle noch Informationsdefizite gibt, ist also ganz klar“, erklärt Bohle. Alle Beteiligten sind gefragt „Wichtig ist, dass sich alle Seiten an das Vereinbarte halten.“ Ein Zeitarbeitsunternehmen, das in verschiedenen Agenturen die gleichen Stellen meldet, verstoße nicht nur gegen die Vereinbarung, sondern verfälsche obendrein die Statistik und gefährde damit letztlich den Vermittlungserfolg. Ebenso müssten sich die Arbeitsagenturen der besonderen Verantwortung ihren Kooperationspartnern gegenüber bewusst sein. Eine nicht selten bei Bohle eingehende Beschwerde der Zeitarbeitsfirmen laute: „Wir kriegen nicht genügend bzw. hinreichend qualifizierte Mitarbeiter und wir kriegen sie nicht schnell genug.“ „Die Arbeitsagenturen müssen Stellenangebote also auch rechtzeitig bedienen“, so Bohle. „Hier sind flexi- ble und auf den Einzelfall abgestimmte Verfahren angebracht.“ Letztlich seien alle Beteiligten gefragt. „Überholte Vermittlungsvorschläge können nur dann vermieden werden, wenn alle Seiten ihren Meldepflichten nachkommen.“ Das gelte auch für den Arbeitnehmer. „Dieser sei nicht bei dem Kundenunternehmen, sondern bei der Zeitarbeitsfirma untergekommen. „Diese Info ist zur Erfolgkontrolle sehr wichtig“, erklärt Bohle. Um aussagekräftige Profile zu erreichen, könne es unter Umständen auch sinnvoll sein, den Entleiher zu nennen, auch wenn das Zeitarbeitsunternehmen dazu natürlich nicht verpflichtet sei. Am häufigsten monieren die Zeitarbeitsfirmen aber noch immer die zum Teil uneinheitliche Förderpraxis. Hier konnten Bohle und ihr Team schon so manche Rechtsstreitigkeit im Keim ersticken. „Viele Probleme resultieren nämlich aus Missverständnissen und Kommunikationsproblemen und lassen sich durch ein klärendes Gespräch schnell beheben.“ Volker Homburg, iGZ-Bundesvorsitzender „Die BA hat mit dem Abschluss der Kooperationsabkommen signalisiert, dass sie die seriösen Zeitarbeitsfirmen als Arbeitgeber wie jeden anderen sieht. Unsere Dienstleistungen sollten deshalb im Interesse der Arbeitssuchenden frei von Argwohn und Restriktionen noch stärker gefördert werden.“ Bislang kommt die koordinierende Stelle immer dann ins Spiel, wenn es um überregionale Probleme bei der Umsetzung des Kooperationsabkommens geht, was dann hauptsächlich die größeren Zeitarbeitsunternehmen betrifft. „Aufgrund der guten Erfahrungen soll das Projekt aber künftig auch auf der regionalen Ebene laufen“, so Bohle. „Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind wegen ihrer Spezialisierungen für die Vermittlung besonders interessant.“ Raimund Becker, BA-Vorstandsmitglied „Mit den Kooperationsvereinbarungen stellen wir die Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen auf eine neue Basis. Durch die Kooperation wird die Arbeit reibungsloser – wir können den Bedarf der Zeitarbeitsfirmen besser decken und so Arbeitssuchende wieder in Beschäftigung bringen. Beide Seiten profitieren.“ Quelle: BA, April 2007 Netzwerkarbeit Einen Großteil ihrer Arbeitszeit verbringt Bohle aber außerhalb des Büros. „Meine Aufgabe besteht in der Hauptsache in der Netzwerkarbeit.“ Diese beziehe sich zum einen auf die BA. „Die Kooperationsvereinbarung betrifft ja das operative Geschäft. Mit ihr hat sich die BA dazu verpflichtet, die Qualität des Zusammenwirkens von Arbeitgeberservice und Arbeitsvermittlern zu verbessern.“ Deshalb fährt Bohle durch die Lande, stellt sich bei den Kollegen in den Regionaldirektionen vor und gibt Tipps für das tägliche Vermittlungsgeschäft und den Arbeitgeberservice in den Arbeitsagenturen vor Ort. „Die Zeitarbeitsfirmen gehören ja immer noch zu unseren besten Kunden“, sagt Bohle. In einzelnen Arbeitsagenturen trügen die Zeitarbeitsunternehmen mehr als 40 Prozent des Stellenaufkommens. „Sie gehören auch zu den Hauptnutzern unseres Online-Jobportals JOBBÖRSE.“ Um zu verstehen, wie die Zeitarbeitsbranche tickt und welche Probleme sie umtreibt, besucht Bohle auch regelmäßig die Unternehmen. Positive Zwischenbilanz Dass sich nach den ersten anfänglichen Schwierigkeiten die Qualität der Zusammenarbeit beider Kooperationspartner deutlich verbessert hat, davon ist Bohle fest überzeugt: „Dazu hat unsere zentrale Koordination und die Aufklärungsarbeit sicher nicht unerheblich beigetragen“. Und wieder klingelt das Telefon. Doris Bohle im Einsatz Unter großer öffentlicher Beachtung unterzeichneten die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die 15 größten Zeitarbeitsunternehmen im April vergangenen Jahres die erste Kooperationsvereinbarung. Es folgten entsprechende Vereinbarungen der Arbeitsagenturen mit den kleineren (≤ zehn Niederlassungen), in ihren Bezirken ansässigen Zeitarbeitsunternehmen. Der Kern aller Vereinbarungen: Die Zeitarbeitsunternehmen leiten ihre Stellenangebote direkt den Arbeitsagenturen zu. Diese bedienen die Anfragen, indem gezielt Arbeitssuchende auf diese Stellen vermittelt werden. Im Gegenzug rekrutiert die Branche nicht auf Vorrat, sondern nach Bedarf. Um den Aufwand für die örtlichen Agenturen und die Zeitarbeitsunternehmen möglichst gering zu halten, erfolgt der Abschluss der Vereinbarungen mit den großen Unternehmen über eine koordinierende Stelle. Diese gibt den Agenturen, in deren Bezirken sich die entsprechenden Firmensitze und Niederlassungen befinden, die Vereinbarung zur Kenntnis und zur weiteren Ausgestaltung mit den Unternehmen. Grundsätzlich sollen auftretende Probleme in der Zusammenarbeit bzw. bei der Einhaltung der vereinbarten Dienstleistungsstandards vor Ort bilateral zwischen Arbeitsagenturen und Zeitarbeitsunternehmen geklärt werden. Die koordinierende Stelle bei der ZAV in Bonn soll die Einhaltung der zentral geschlossenen Vereinbarungen sicherstellen. 14

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