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Ausgabe 1/2008:

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ZeitArBeit iN PoLeN: DeN

ZeitArBeit iN PoLeN: DeN KiNDerSCHuHeN eNtWACHSeN Z direkt!-Interview in der ve: Tomasz Major im Gespräch Fankurmit iGZ-Pressesprecherin Simone Kemper am Rande des iGZ-Landeskongresses NRW im Dortmunder BVB-Stadion 12 zeitarbeit in europa Die Zeitarbeit ist eine ziemlich neue Beschäftigungsform in Polen. ihre gesetzliche rege- lung erfolgte erst im Gesetz vom 9. Juli 2003 über die Beschäftigung von Zeitarbeitern, das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Seither hat sich der polnische Zeitarbeitsmarkt rasant entwickelt. Der Anteil der Zeitarbeit am polnischen Arbeitsmarkt beträgt etwa 1,2 Prozent. Vor allem die kleinen und mittelständischen unternehmen, die be- sonders empfindlich auf Konjunkturänderungen auf dem Markt reagieren, haben nach anfänglicher Skepsis den Nutzen der Zeitarbeit schnell für sich erkannt. Z direkt! sprach mit tomasz Major, Präsident der Polnischen Arbeitgeberkammer. Wieso haben die Polen den Nutzen der Zeitarbeit erst so spät für sich entdeckt? Für die polnischen Unternehmen waren die neuen, flexiblen, oft „untypische Arbeit“ genannten Beschäftigungsformen anfangs noch nicht so interessant. Als Flexibilitätspuffer nutzten die Unternehmen in erster Linie die freien Mitarbeiter. Die freie Mitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die in Polen seit langer Zeit sehr verbreitet ist. Ihr Vorteil ist, dass sie den strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben nicht unterworfen ist. Das sozial-ökonomische Verständnis von Arbeit hat sich nicht zuletzt seit dem EU-Beitritt erheblich verändert. Der Ruf nach „Flexicurity“, also der Verknüpfung von Flexibilität und Sicherheit wurde laut. Die Zeitarbeit hat sich als perfektes Instrument dafür erwiesen. Binnen kürzester Zeit hat sie sich deshalb auf unserem Arbeitsmarkt etabliert und ist den Kinderschuhen längst entwachsen. Der Zeitarbeit in Polen sind ziemlich enge Ketten angelegt. Warum ist das so? Der polnische Gesetzgeber hat die vergleichsweise strengen Regelungen eingeführt, um über die noch verhältnismäßig unbekannte Beschäftigungsform Zeitarbeit zunächst die Kontrolle zu behalten und mögliche Probleme im Vorhinein auszuschalten. Diese Feuerprobe hat die Zeitarbeit aber eigentlich bestanden, sodass es an der Zeit wäre, hier für mehr Liberalisierung zu sorgen. Damit könnte die wichtige Funktion der Zeitarbeit für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weiter ausgebaut und obendrein die gesellschaftliche Akzeptanz der Zeitarbeit verbessert werden. Was für ein Image hat die Zeitarbeit denn in Polen? In dieser Frage erleben wir Ähnliches wie die Deutschen noch vor einiger Zeit. Für viele ist Zeitarbeit nichts weiter als moderner Sklavenhandel. AÜ geregelt seit: Anzahl Zeitarbeitnehmer: Frauenanteil: Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen: Umsatz der Branche: Haupteinsatzgebiete der Zeitarbeitnehmer: Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Gewerkschaftsseite, sondern auch für staatliche Stellen, die mit dem Thema Zeitarbeit zwangsläufig in Berührung kommen. Dort herrschen zum Teil erhebliche Informationsdefizite über die Rahmenbedingungen dieser Beschäftigungsform. Es ist daher zu hoffen, dass sich dieses Image, ähnlich wie in anderen Teilen Westeuropas zum Positiven wandelt. Wenn alle Beteiligten den Nutzen und die strategischen Chancen der Zeitarbeit noch stärker für sich erkennen und der Gesetzgeber endlich die engen Fesseln lockert, bin ich da sehr zuversichtlich. Zum thema grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung bietet der iGZ (rA Stefan Sudmann) regelmäßig Seminare an. Nähere informationen unter www.ig-zeitarbeit.de WArSCHAu 2004 ca. 99.000 46 % 2,849 ca. 0,166 Milliarden Euro Handel, Auto, Chemie- und Lebensmittelindustrie, Touristikbranche Über die Polnische arbeitgeberkammer Der Verband der Polnischen Arbeitgeber vertritt die Interessen von über 2 700 Unternehmen, darunter über 300 Zeitarbeitsunternehmen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die repräsentierten Unternehmen setzen alle grenzüberschreitend Personal ein. Zu den Dienstleistungen des Verbandes gehören Beratungen, vor allem im Bereich der Arbeitnehmerentsendung, Schulungen, die Sammlung und Weitergabe wichtiger Informationen und die Lobbyarbeit bei den wichtigen europäischen Institutionen. Außerdem unterstützt er seine Mitglieder bei der nationalen und internationalen Netzwerkbildung. regulierung: Der polnische Zeitarbeitsmarkt ist stark reguliert. So ist der Einsatz von Zeitarbeitnehmern etwa dann verboten, wenn damit eine Stelle besetzt werden soll, deren vorheriger Inhaber in den letzten drei Monaten aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, gekündigt worden ist. Weiter ist Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet für den Ersatz abwesender Angestellter, für saisonale und perio disch anfallende Arbeiten, bei zeit lich begrenztem außergewöhnlichem Mehrbedarf an Mitarbeitern. Es gilt eine maximale Überlassungs dauer von zwölf Monaten, bei der Vertretung Abwesender bis zu 36 Monaten. Lohnniveau: Es gilt ein nicht abdingbares Equal Pay. Der gesetzliche Mindeststundenlohn liegt bei umgerechnet 1, 81 Euro. Seine Höhe wird jährlich von einer eigens dazu berufe nen Kommission bestehend aus Vertretern der Regierung, der Ar beitgeber und der Arbeitnehmer bestimmt. arbeitsmarkttrends: Obwohl sich die Wirtschaft sehr gut entwickelt und das Bruttosozialprodukt seit Jahren stark wächst, lei den die Polen unter einer hohen Arbeitslosigkeit. Sie lag im Juni 2007 bei rund 10,2 Prozent. Nur etwas mehr als die Hälfte der aktiven Bevölkerung geht einer bezahlten Arbeit nach. Von der Arbeitslosigkeit betroffen sind vor allem Ältere, Jugendliche und Frauen. Nachdem sich einige westeuropäische Arbeits märkte für Polens Arbeitskräfte geöffnet haben, wandern viele Polen aus ihrer Heimat aus. Die polnische Arbeitgeberkammer schätzt, dass mit der bevorstehenden Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für die neuen EU-Oststaaten mehr als eine Million polnische Arbeiter eine Tätigkeit dort aufnehmen werden. arbeitnehmerüberlassung nach Polen: Lohnsteuer: Die 183-Tage-Regelung gilt nach dem deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen nicht. Beide Staaten haben somit ein Besteuerungsrecht. Die Doppelbesteuerung wird im Wege eines Anrechnungsverfahrens vermieden. Sozialversicherung: Der Arbeitnehmer verbleibt in der deutschen Sozialversicherung, soweit es sich um eine vorübergehende zeitlich begrenzte Entsendung handelt (maxi mal zwölf Monate, kann aber um weitere zwölf Monate verlängert werden).

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