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Arbeitnehmerflyer in einfacher Sprache

CHECKLISTE Sie möchten

CHECKLISTE Sie möchten bei einem Zeitarbeits-Unternehmen anfangen? DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN: Darf das Zeitarbeits-Unternehmen seine Mitarbeiter an eine andere Firma vermitteln? Dafür braucht es eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis heißt »Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung«. Die Bundes-Agentur für Arbeit gibt diese Erlaubnis. Ist die Zeitarbeits-Firma Mitglied im iGZ? Das ist eine Garantie für eine gerechte Bezahlung. Und bei Problemen kann man sich an diese Stelle wenden: www.kuss-zeitarbeit.de Dürfen Sie den gültigen Tarifvertrag zwischen iGZ und DGB sehen? Wenn Sie in einer Firma eingesetzt werden: Bekommen Sie genug Information über den Ort, wo Sie arbeiten sollen? Und über den Weg zur Arbeit? Und über den Ansprech-Partner im Betrieb? Und über die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Bekommen Sie genug Geld für die Arbeit, die Sie machen? Bekommen Sie genaue Informationen über das, was Sie am Arbeitsplatz können müssen? Falls nötig: Bekommen Sie Arbeits-Schutz-Kleidung von Ihrem Zeitarbeits-Unternehmen? Haben Sie einen persönlichen Ansprech-Partner im Zeitarbeits-Unternehmen? Können Sie dort während Ihrer Arbeitszeit einen Mitarbeiter anrufen? Das ist wichtig, wenn Sie zum Beispiel Fragen zur Arbeit haben. Oder wenn Sie sich krank melden müssen. Bekommen Sie zusammen mit dem Arbeitsvertrag auch das »Merkblatt für Leiharbeitnehmer/innen«? Leiharbeit bedeutet dasselbe wie Zeitarbeit. Dieses Merkblatt ist von der Bundes-Agentur für Arbeit.

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