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Arbeitnehmerflyer in einfacher Sprache

ZEITARBEIT auf

ZEITARBEIT auf einen Blick. Fest angestellt Ein Zeit-Arbeitnehmer hat einen festen Arbeitsplatz. Er ist bei einem Zeitarbeits-Unternehmen fest angestellt. Er hat also einen Arbeitsplatz mit allen Rechten und Pflichten. Das ist Kündigungs-Schutz, und das sind Tarifverträge. Das Arbeitsrecht gilt ohne Ausnahmen. Was ist ein Zeitarbeits-Unternehmen? Ein Zeitarbeits-Unternehmen vermittelt Arbeit für eine bestimmte Dauer. Man sagt auch: Zeitarbeits-Firma oder Personal-Dienstleister. Ein Zeitarbeits-Unternehmen hat Kunden. Diese Kunden sind andere Firmen. Die Firmen suchen Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit. Zum Beispiel für einige Monate oder für einige Wochen. Das Zeitarbeits-Unternehmen überlässt den Kunden Mitarbeiter. Die Kunden bezahlen dem Zeitarbeits-Unternehmen dafür Geld. Mit diesem Geld bezahlt das Zeitarbeits-Unternehmen den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter arbeitet also in der Firma vom Kunden. Aber er bekommt sein Geld vom Zeitarbeits-Unternehmen. Wie geht es weiter, wenn die Arbeit beim Kunden beendet ist? Das Zeitarbeits-Unternehmen sucht einen neuen Arbeitsplatz. In dieser Zeit bekommt der Mitarbeiter weiter sein Geld.

Der Arbeitsvertrag ist normalerweise unbefristet. Das bedeutet, es steht kein End-Datum im Vertrag. Aber die Arbeit bei einem Kunden ist oft nur für eine bestimmte Zeit. Daher kommt das Wort »Zeitarbeit«. Bezahlung Viele Zeitarbeits-Unternehmen sind Mitglied im iGZ. Der iGZ ist der »Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen«. Der iGZ ist die größte Vereinigung für Zeit-Arbeitgeber in Deutschland. Der iGZ hat mit dem DGB einen Tarifvertrag vereinbart. Der DGB ist der »Deutsche Gewerkschaftsbund«. Im DGB sind die einzelnen Gewerkschaften, zum Beispiel die IG Metall. Im Tarifvertrag steht, wie viel Geld der Arbeitnehmer bekommt. Und wie viel Urlaub es gibt und noch viele andere Dinge. Alle Mitglieder im iGZ bezahlen mindestens so viel, wie im Tarifvertrag steht. Aber sehr oft zahlen sie auch mehr. Zeitarbeitnehmer ARBEITSKRAFT ARBEITSKRAFT Einsatzunternehmen DREIECKS- VERHÄLTNIS GEHALT ARBEITSVERTRAG VERRECHNUNGSSATZ ARBEITNEHMER-ÜBERLASSUNGSVERTRAG Zeitarbeitsunternehmen

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