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Zdirekt! 04-2019

28 NACHGEFRAGT

28 NACHGEFRAGT Krankenkassenwechsel ohne Kündigung Vor einem Jahr, im September 2018, hat das Bundessozialgericht ein Urteil zum Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gefällt, das sich auch in der Zeitarbeitsbranche auswirkt: Der Wechsel zwischen Krankenkassen ist nun in bestimmten Fällen auch ohne Kündigung möglich. „Dazu müssen allerdings bestimmt Voraussetzungen erfüllt sein“, erläutert Thorsten Brendel, Versicherungsfachmann und Gebietsleiter bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Voraussetzung sei, so der Experte, „dass zu diesem Zeitpunkt die 18-monatige Mindestbindungsfrist abgelaufen ist.“ Normalerweise sei der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist und nicht vor Ablauf einer Bindungsfrist möglich. „Es gibt jedoch Ausnahmen“, betont Brendel. Bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel ohne zeitliche Unterbrechung zwischen den beiden Tätigkeiten könne nun eine neue Krankenkasse gewählt werden. Eine Kündigung sei in diesem Fall nicht erforderlich, „wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse seit mindestens 18 Monaten besteht.“ Empfehlenswert für den Zeitarbeitgeber sei die Kooperation mit einer Hauskasse: Über kurze Wege können der jeweilige Arbeitnehmer dann unbürokratisch bei der Hauskasse angemeldet werden, sofern die Bindefrist erfüllt sei. Beachtet werden müsse zudem, dass die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse dem Zeitarbeitgeber innerhalb der ersten zwei Beschäftigungswochen vorzulegen sei. Brendel: „Wenn diese Frist versäumt wird, erfolgt die Anmeldung bei der ursprünglichen Krankenkasse.“ Ein sofortiger Wechsel ohne Bindungsfrist und ohne Kündigung sei indes ebenfalls möglich. Brendel nennt ein Beispiel: „Wenn jemand beispielsweise dreieinhalb Monate arbeitslos war, anschließend siebeneinhalb Monate selbstständig aktiv war, dann zunächst fünf Monate (insgesamt 18 Monate erfüllt) und danach drei Monate gearbeitet hat, eine einmonatige Unterbrechung hatte und dann die nächste Arbeit begann, ist ein sofortiger Wechsel ohne Kündigung möglich.“ Keine leichte Kost – der Experte spricht sich denn auch für Sorgfalt der Zeitarbeitgeber bei der Kassenwahl aus: „Gute Kassen haben jeweils persönliche Ansprechpartner und besuchen ihre Kunden regelmäßig vor Ort zur individuellen Beratung.“ WLI

Weil Auftragsschwankungen für Gießereien normal sind. Johannes Heger Geschäftsführer HegerGuss GmbH | Präsident der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie Warum wir Zeitarbeit einsetzen, lesen Sie hier: zeitarbeit-einegutewahl.de

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