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Zdirekt! 03-2019

24 BERLIN DIREKT

24 BERLIN DIREKT Interview Neue Perspektiven geben Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Januar 2019 das Teilhabechancengesetz verabschiedet. Im Rahmen dieses Sozialen Arbeitsmarktes soll es Menschen, die über lange Zeit arbeitslos waren und oftmals mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ermöglicht werden, wieder am Arbeitsleben teilzuhaben. Nun wurden erste Erfahrungen gemacht. Peter Weiß ist der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Mit ihm sprach Benjamin Teutmeyer vom iGZ-Fachbereich Politische Grundsatzfragen über Ziele, erste Wirkungen und die Rolle der Zeitarbeit in dem Gesetz. Peter Weiß | Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Z direkt! 03/2019 BERLIN DIREKT 25 Das Teilhabechancengesetz ermöglicht es Arbeitgebern, die Lohnkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstattet zu bekommen, die zuvor lange arbeitslos waren. Indirekt ist es also, wenn auch abnehmend gestaffelt, eine staatliche Finanzierung der Arbeit. Sehen Sie in dem Gesetz ein Instrument zur Versorgung der Betroffenen, oder zur Aktivierung und Qualifizierung? Am 8. November 2018 haben wir – die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit unserem Koalitionspartner – das Teilhabechancengesetz beschlossen. Mit dem Teilhabechancengesetz haben wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt und dafür gesorgt, dass auch diejenigen, die schon lange ohne Arbeit sind, von der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitieren können. Wir verbessern durch intensive Betreuung, gute Beratung und wirksame Förderung die Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Mit dem neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) gewährleisten wir, dass sich die Förderungen passgenau an den Bedürfnissen der zu integrierenden Menschen orientieren. Die Rahmenbedingungen sind so ausgestaltet, dass es allen potenziellen – privaten und öffentlichen – Arbeitgebern ermöglicht wird, entsprechende geförderte Arbeitsplätze anzubieten. Es geht also nicht um eine Versorgung der Betroffenen, sondern um das ernsthafte Bemühen, die betroffenen Leistungsbezieher in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen neue Lebensperspektiven zu geben. Worauf kommt es aus Ihrer Sicht in der Praxis an? Wie muss das Gesetz mit Leben gefüllt werden, damit es seinen Zweck erfüllt? Aus meiner Sicht kommt es auf das ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Coaching durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder einen anderen Anbieter an. Das Coaching ist das neue, zentrale Begleitinstrument. Mit ihm wollen wir eine umfassende beschäftigungsbegleitende Betreuung gewährleisten. Die Menschen werden vor allem während der gesamten jeweiligen Förderdauer individuell in allen Berufs- und Alltagsfragen betreut, um sie dauerhaft auf zu integrieren und zu stabilisieren. Inhalte des Coachings können dabei insbesondere sein: Beratung der Bedarfsgemeinschaft, Entwicklung und Förderung persönlicher, sozialer, methodischer und interkultureller Kompetenzen sowie von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag, Hilfen bei Behördengängen/Antragsstellungen, Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Krisenintervention, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement zum Ende der Beschäftigung. Für die intensive Betreuung werden von der BA zusätzlich bis zu 400 Stellen bereitgestellt. Anzeige Neue Produktwebsite www.timejob.de mehr Infos - mehr Übersicht ERP-Lösung für Personaldienstleister ganzheitlich integrativ produktiv ein Produkt der www.timejob.de

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