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Zdirekt! 01-2005

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| 14 Tarifvertrag MODELL

| 14 Tarifvertrag MODELL ZEITARBEIT BLEIBT BEZAHLBAR Neuer Entgelttarifvertrag schafft Planungssicherheit iGZ-Verhandlungsführer Holger Piening Einhellig haben die iGZ-Mitglieder auf ihrem Bundeskongress den neuen Entgelttarifvertrag mit den DGB- Gewerkschaften angenommen. Damit ist das bereits 2003 geschlossene Tarifwerk aktualisiert worden. Nach den Verhandlungen im Februar dieses Jahres und der Zustimmung in Köln erhalten die Zeitarbeitnehmer rückwirkend vom 1. März 2005 an höhere Löhne. Z direkt! Von dem Tarifvertrag zwischen dem iGZ und den DGB-Gewerkschaften profitieren sowohl Zeitarbeitsunternehmen als auch Arbeitnehmer: Ein Erfolg für die Zeitarbeitsbranche. Vier Einzelverträge bilden das gesamte Branchentarifwerk. Sie stellen separate Systeme mit eigenen Entgelttabellen dar. Der Vorteil: Eine individuelle Regelung, die den wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Herausforderungen der Zeitarbeitsbranche gerecht wird. Darüber hinaus erfüllen die Tarifverträge die gesetzliche Vorgabe, um das sogenannte „equal pay“ und „equal treatment“, also die Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer mit den Beschäftigten in den Entsendebetrieben, abzuwenden. Wirtschaftsexperten würdigen dementsprechend das neue Werk zum Entgelttarif als marktgerecht, transparent und praktikabel. Die Ergebnisse der jüngsten Verhandlungen: Der neue Entgelttarifvertrag beinhaltet Lohnerhöhungen von 2,2 Prozent in der Eingangsstufe und 0,4 Prozent in der Hauptstufe. Die Zusatzstufe entfällt in Zukunft. Für Westdeutschland treten diese neuen Entgelttarife rückwirkend zum 1. März 2005 in Kraft. Im Osten wird ab dem 1. Juli 2005 mit den neuen Entgeltstufen gearbeitet. Der Entgelttarifvertrag ist frühestens zum 31. Dezember 2005 kündbar. iGZ-Verhandlungsführer Holger Piening stellte den Teilnehmern des Bundeskongresses in Köln das neue Vertragswerk vor. Das erreichte Ergebnis ist für Piening „hart am Rande dessen, was wirtschaftlich gerade noch vertreten werden kann“. Er schilderte den Kongressteilnehmern den Verlauf der Verhandlungen und verdeutlichte die unterschiedlichen Interessenlagen der Tarifparteien. Hilfreich während der Verhandlungen war, so Piening, dass sich der iGZ auf die Ergebnisse einer Mitgliederumfrage zu den neuen Entgeltstrukturen stützen konnte. WIE KAM ES ZUM TARIFVERTRAG? Bereits Ende 2002 war vom Gesetzgeber die Lockerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an den Abschluss eines Tarifvertrages geknüpft worden. Nach komplizierten Verhandlungen mit den DGB-Gewerkschaften gelang es dem iGZ im Mai 2003 einen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abzuschließen. In vier Teilverträgen – dem Entgeltrahmen-, Entgelt-, Manteltarifvertrag und dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung – wurde die Möglichkeit geschaffen, zukünftige Erfahrungswerte flexibel einzubinden. Auf der Basis dieses Tarifwerkes konnten den Leiharbeitnehmern erstmals tariflich festgelegte Löhne und Zusatzleistungen garantiert werden. Der iGZ ist damit einer von zwei Arbeitgeberverbänden in der Zeitarbeitsbranchen, die mit den DGB-Gewerkschaften einen Branchentarifvertrag entwickelt haben. Eine bundesweit hohe Akzeptanz des iGZ-/DGB-Tarifwerkes trägt zum Erfolg der Zeitarbeitsbranche und des iGZ bei. Dieser verzeichnet seitdem einen enormen Mitgliederzuwachs. Nachdem der erste iGZ-Entgelttarifvertrag mit den Einzelgewerkschaften des DGB zum 31. Dezember 2004 von diesen gekündigt worden war, hatten die Tarifparteien in mehreren Verhandlungsrunden über einen neuen Entgelttarif verhandelt. Im Februar 2005 erzielte die iGZ-Tarifkommission in der vierten Runde in Kassel mit den DGB- Gewerkschaften die in Köln verabschiedete Einigung.

15 | Tarifvertrag ANZEIGE Unter der Leitung von Holger Piening bereitet der iGZ-Arbeitskreis Tarifpolitik schon jetzt die im Jahr 2006 anstehenden Neuverhandlungen des Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrages inhaltlich und strategisch vor. PARTNER FÜR ARBEIT Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinen Einzelgewerkschaften stehen zusammen für das stete Bemühen um den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. In konstruktiver Zusammenarbeit und in den Verhandlungsrunden seit 2003 haben die Tarifparteien iGZ und DGB ihre gemeinsamen Ziele, aber auch unterschiedlichen Positionen diskutiert und partnerschaftlich Nutzen daraus gezogen: zum Wohl der Zeitarbeitsunternehmen und ihrer Mitarbeiter. Die Sozialpartnerschaft zwischen iGZ und DGB bietet die Voraussetzung dafür, dass Arbeitnehmerüberlassung auch in Deutschland die Bedeutung erlangt, die bei den europäischen Nachbarn bereits erreicht ist. Im ständigen Austausch mit den Tarifpartnern des DGB setzt sich der iGZ dafür ein, dass sich die Akzeptanz gegenüber dem Einsatz von Zeitarbeitnehmern weiter steigert. Die teils noch vorhandene Skepsis muss abgebaut werden, damit Zeitarbeit von allen als unentbehrlicher Wirtschaftsfaktor angesehen wird. Gerade die Tarifverträge können im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankern, dass Zeitarbeit eine seriöse Arbeitsmarktchance darstellt und das Bild korrigieren, dass Personaldienstleistung sich auf die Überlassung ungelernter Hilfskräfte beschränkt. Die Mitgliederversammlung stimmte den Entgelttarifen einhellig zu. Z direkt!

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