Aufrufe
vor 5 Jahren

Zdirekt! 04-2018

  • Text
  • Zeitarbeit
  • Zeitarbeitnehmer
  • Monaten
  • Unternehmen
  • Personaldienstleister
  • Regelung
  • Mitarbeiter
  • Arbeitnehmer
  • Arbeit
  • Branche

Z direkt!

Z direkt! Inhaltsverzeichnis Editorial Z direkt! Inhaltsverzeichnis Der große Aufschrei blieb aus Impressum Herausgeber iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. PortAL 10 , Albersloher Weg 10 48155 Münster E-Mail: presse@ig-zeitarbeit.de www.ig-zeitarbeit.de Verantwortlich Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer Editorial Der große Aufschrei blieb aus Kurz berichtet Aktiv Rechercheplattform speziell für Journalisten Mitmach-Kampagne „Zeitarbeit: Eine gute Wahl.“ Immer ein Ansprechpartner da Titelthema: Fachkräfteeinwanderungsgesetz Gesetz muss Zeitarbeit zulassen Fortschritt oder Stillstand? Wichtiges Sprungbrett für den Einstieg in den Aufstieg Nachgefragt Überlassungshöchstdauer: Frist erstmals abgelaufen Negative Auswirkungen für Zeitarbeitnehmer Überlassungshöchstdauer verkürzt Einsatzzeiten Durchs Raster gefallen: Übernahme für drei Monate Besondere Auftragsstruktur: „AÜG-Kelch ging an mir vorüber“ Recht direkt! Änderungen des AÜG: Mit Irrtümern aufgeräumt Tarifliche Regelungen als Grundvoraussetzung Bericht aus Berlin Evaluierung des AÜG: Was wäre denn ein Erfolg? Unterwegs CDU-Bundesparteitag iGZ-Landeskongresse Sozialer Arbeitsmarkt: Zeitarbeit hat Brückenfunktion Zukunft der Arbeit: Ein Netflix für Weiterbildung? Gastbeitrag RA Jörg Hennig Chefredaktion Maren Letterhaus Chef vom Dienst Wolfram Linke Redaktion Svanja Broders, Maren Letterhaus, Wolfram Linke, Andrea Resigkeit, Marcel Speker Texte Svanja Broders, Marcel Konjer, Maren Letterhaus, Wolfram Linke, Kristin Mattheis, Sebastian Reinert, Dr. Jenny Rohlmann, Marcel Speker, Judith Schröder, Dr. Benjamin Teutmeyer Gestaltung, Layout und Satz Svanja Broders, Maren Letterhaus 3 4 6 8 10 13 14 16 18 20 22 24 26 28 31 34 36 38 43 44 46 Fotos Timo Beylemans, Svanja Broders, Maren Letterhaus, Wolfram Linke, www.fotolia.de Druck IVD GmbH & Co. KG Wilhelmstraße 240 49475 Ibbenbüren www.ivd.de Nun war er also da, der Stichtag der wiedereingeführten Überlassungshöchstdauer. Viele Kolleginnen und Kollegen der Zeitarbeit hatten vor diesem Datum großen Respekt. Sollte Andrea Nahles am Ende Recht behalten, dass alle Zeitarbeitskräfte, die länger als 18 Monate in einem Kundenbetrieb eingesetzt waren, übernommen werden? Oder sollte es zu Abmeldungen durch die Kundenbetriebe und damit zu Entgeltverlusten bei den Zeitarbeitskräften kommen? Repräsentative Daten hierzu gibt es nicht. Beides wird aber wohl eingetreten sein. Der große Aufschrei blieb jedenfalls aus. Kürzlich wurde durch den Betriebsrat des Zeitarbeitsunternehmens Randstad der Versuch unternommen, hinreichend Unterschriften für eine Petition zur Abschaffung der Überlassungshöchstdauer zu erhalten. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass dies nicht gelungen ist. Gibt es also kein Problem? Oder ist das Problem bei einem Großteil der Zeitarbeitskräfte noch nicht angekommen? In mehreren Branchen wurde die Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge verlängert, etwa in der Metall- und Elektroindustrie (bis zu 48 Monate), der Stahlindustrie (bis zu 36 Monate) und bei der Bahn (bis zu 36 Monate). Hinzu kommt eine Vielzahl von Haustarifverträgen, in denen ebenfalls die Überlassungshöchstdauer tarifvertraglich verlängert wird. Die Tarifautonomie funktioniert auch hier und bringt beiden Parteien einen Vorteil, da unternehmens- und branchenspezifische Lösungen gefunden werden. Die Existenz dieser Tarifverträge macht aber auch deutlich, dass der gesetzlich festgelegte Zeitraum von 18 Monaten an den tatsächlichen Notwendigkeiten der Wirtschaft und den Wünschen der Arbeitnehmer vorbeigeht. Gerade in diesen Tagen, in denen wir die 100-jährige Tarifautonomie feiern, muss genau diese verteidigt werden. Nicht der Gesetzgeber ist für die Rahmenbedingungen der Beschäftigung zuständig, sondern die Tarifpartner! Wir bemühen uns, weitere tarifliche Lösungen zu erhalten. Allerdings können wir dies leider nur mittelbar machen, indem wir die Arbeitgeberverbände der Kundenbetriebe unterstützen. Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) die Auffassung vertreten, dass die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit zwar die sachgerechte Höhe des tariflichen Equal Payments mit den Sozialpartnern direkt verhandeln dürfen, nicht aber die sachgerechte Länge der Überlassungshöchstdauer. Absurd! Unabhängig davon, ob der Abschluss weiterer Tarifverträge gelingt oder nicht: Im Ergebnis hat sich die Fluktuation in der Zeitarbeit durch diese neue Regelung erhöht, sei es durch Übernahmen der Mitarbeiter durch die Kundenbetriebe oder durch Zwangsbeendigungen von Einsätzen. Und an dieser Stelle muss schon die Frage erlaubt sein, ob sich die Politik in diesem Land tatsächlich mit den relevanten Fragen beschäftigt und die Probleme der Zukunft löst. Die Digitalisierung und damit verbunden der Arbeitsmarkt 4.0 wird von den Beschäftigten aller Branchen mehr Flexibilität erfordern als der heutige. Hierüber ist sich der überwiegende Anteil der Wissenschaftler und Experten einig. Da verwundert es nicht, dass in Berlin über Regelungen diskutiert wird, die den Schutz und die Sicherheit für die Beschäftigten garantieren sollen. Man möchte den Zaunpfahl am liebsten vor dem Winken rot lackieren. Hallo Berlin, es gibt eine Blaupause für dieses Problem! Die Zeitarbeit in Deutschland hat gemeinsam mit den Tarifpartnern bereits eine Lösung erarbeitet. Die darf gerne kopiert werden. Nur muss Politik aufhören aus populistischen Gründen hier reinzupfuschen. Sven Kramer Stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender 3

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.