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Zdirekt! 04-2017

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Z direkt! Unterwegs

Z direkt! Unterwegs Unterwegs Z direkt! Anzeige Besucherrekord beim 6. Potsdamer Rechtsforum Treffpunkt für Juristen „Volles Haus“, verkündete Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zufrieden. Beim 6. Potsdamer Rechtsforum brach der iGZ alle bisherigen Besucherrekorde. Über 400 Teilnehmer folgten der Einladung des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche, um sich über die Auswirkungen der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu informieren. Ein Zeichen dafür, dass sich das Potsdamer Rechtsforum immer stärker als Treffpunkt für Juristen der Zeitarbeitsbranche etabliere, freute sich der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Praktische Umsetzung im Fokus „Wir haben den Schwerpunkt bewusst auf die praktische Umsetzung gelegt“, so Stolz. Das lockte nicht nur zahlreiche iGZ-Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Stolz freute sich auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der befreundeten Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit und des BAP zu begrüßen. Rechtsprechungen und Tarife Der Blick beim 6. Potsdamer Rechtsforum ging vor allem auf aktuelle Rechtsprechungen sowie die ta- Factoring für den Mittelstand Sofortige Liquidität Vermeidung von Ausfallrisiken Arbeitsentlastung bei Mahnwesen riflichen Entwicklungen. „Wir haben inzwischen acht Branchenzuschläge gemäß der geforderten Änderungen angepasst“, verkündete Stolz dazu. „Gemeinsam mit den Sozialpartnern haben wir also wieder einmal bewiesen, dass iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz wir die Anpassungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzen können.“ Er hoffe, diese Tatsache komme bei der Politik an, damit auch in Zukunft „Tarif vor Gesetz“ gelte. „Die Öffentlichkeit und Politik müssen anerkennen, dass Zeitarbeit Gutes leistet. Wir müssen heraus aus der Defensive und ganz klare Visionen formulieren“, appellierte er. Maren Letterhaus Wir geben 100 Prozent! “Stellen Sie sich vor, alle Ihre Forderungen sind am nächsten Tag komplett beglichen. Kein Traum! Wir machen das für Sie.” Dr. Oliver Bertram beim 6. Potsdamer Rechtsforum Große Stolperfalle Equal Pay Es hatte ein wenig etwas vom Öffnen der Büchse der Pandora, als Dr. Oliver Bertram, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Head of HR Taylor Wessing Deutschland, beim 6. Potsdamer iGZ-Rechtsforum zum Thema „Equal Pay – Das unbekannte Wesen“ referierte. Branchenzuschlagstarife seien dagegen ein Kinderspiel, stellte der Jurist denn auch zum Auftakt seines Vortrags vor über 400 Zuhörern sachlich fest. Equal Pay, so Bertram, sei nicht auf europäischer Ebene geregelt – das sei den nationalen Gesetzgebern vorbehalten, und deshalb sei die Gesetzgebung entsprechend vielfältig ausgestaltet. Der Grad der Rechtsunsicherheit sei dennoch relativ begrenzt, weil die Rechtsprechung mit der Interpretation der Gesetze bereits viele offene Fragen beantwortet habe. Probleme bei Equal Pay seien unter anderem die verschiedenen Entgeltsysteme: Es werde eben nicht nur monatlich, sondern auch auf Wochenbasis und nach Stunden abgerechnet. Hinzu, so der Referent, komme die Abgrenzung zu Überstunden – mit Blick auf Equal Pay sei die Problematik äußerst schwierig, nach welchem Lohnsystem bezahlt werden solle. Ebenfalls sei die jeweilige Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten: „Das ist elektronisch kaum abzubilden, weil die Lohnzuschlagssysteme alle unterschiedlich sind“, unterstrich Bertram die zahlreichen Hürden des in Deutschland nicht gesetzlich definierten Equal Pay. Das Kundenunternehmen müsse nicht nur diese Daten ermitteln, sondern auch noch dazu bereit sein, sie an das Zeitarbeitsunternehmen zu übermitteln. Noch komplizierter werde es, wenn sich das Zeitarbeitsunternehmen mit den Daten mehrerer Kundenunternehmen auseinandersetzen müsse. Weitere Stolpersteine seien etwa die Abgrenzung zu Equal Treatment, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsgeld Dr. Oliver Bertram, Taylor Wessing sowie Sachleistungen wie beispielsweise Diensthandys und Dienstwagen. Auch der Aufwendungsersatz sei problematisch. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen habe in einem Urteil festgestellt: „Der Aufwendungsersatz wird in Equal Pay mit reingepackt. Das Urteil ist aber mit Vorsicht zu genießen, weil in diesem besonderen Fall kein Tarifvertrag zur Anwendung kam, es galt also Equal Treatment“, erläuterte der Referent. Entscheidendes Element bei Equal Pay sei der personelle Vergleich: „Wesentlich hierbei ist der Tätigkeitsbezug“, betonte Bertram. Dies sei die Basis für die Berechnung des Vergleichsentgelts. Dabei gelte es auch, persönliche Merkmale (zum Beispiel Berufserfahrung, Ausbildung) zu berücksichtigen. „Hierzu gibt´s aber schon eine recht stabile Rechtsprechung“, unterstrich der Jurist. Das höhere Entgelt bekomme der Zeitarbeitnehmer nur, „wenn er diese selben Merkmale wie der Stammmitarbeiter ebenfalls hat, beide also etwa eine Tischlerausbildung haben.“ Wenn es keine vergleichbaren Stammmitarbeiter gebe, müsse ein realer Bezug zu den anderen Stammmitarbeitern geschaffen werden. Die Eingruppierung dürfe nicht fiktional sein. Aber immerhin, so Bertram, der Anspruch auf „Equal Pay“ bestehe nur für die Dauer der Überlassung. In den überlassungsfreien Zeiten richten sich die Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts laut Jurist ausschließlich nach den Arbeitsbedingungen, die der Personaldienstleister und der Zeitarbeitnehmer vereinbart haben. Merkblatt Informationen zu Equal Pay finden iGZ-Mitglieder in der internen Datenbank Recht auf der iGZ-Homepage. Wolfram Linke Unser echtes, stilles CB-Factoring (= Übernahme des Ausfallrisikos, keine Info an Geschäftspartner) umfasst u.a. eine 100%-ige Auszahlung, Übernahme des Mahnwesens und ist “all-inklusive”, also ohne zusätzliche Zinsen und Gebühren. 28 29 CB Bank GmbH | Gabelsbergerstr. 32 | 94315 Straubing | Telefon: 09421 866-0 | service@cb-bank.de www.cb-bank.de

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