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Zdirekt! 04-2016

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Z direkt! Topthema

Z direkt! Topthema Topthema Z direkt! Fördermittel für Arbeitnehmer über 50 Finanzielle Unterstützung frühzeitig beantragen Nach wie vor haben es ältere Arbeitslose schwerer als jüngere einen Job zu finden. Angesichts der demografischen Entwicklung sind Ältere auf dem Arbeitsmarkt aber unverzichtbar und gerade die Zeitarbeit kann ihnen eine gute Chance auf den Zugang zum Arbeitsmarkt bieten. Öffentliche Fördermöglichkeiten können die Finanzierung erleichtern. Dabei kann der Eingliederungszuschuss (EGZ) hilfreich sein, den das Unternehmen vor Einstellung eines Arbeitslosen beantragen muss. Der EGZ bietet gerade für ältere Arbeitnehmer eine Sonderregelung. Denn er sieht für alle, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, eine längere Förderdauer vor. Sie kann bis zu 36 Monate mit einer Förderhöhe von bis zu 50 Prozent betragen. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen über 50 liegt die Förderhöhe sogar bei bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts und die Dauer bei bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr auf bis zu 96 Monate erhöht werden. Als „besonders betroffen“ gelten beispielsweise schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung ins Erwerbsleben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung sehr große Hürden mit sich bringt. WeGebAU Weiterbildung und Qualifizierung spielen in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt gerade auch für Ältere eine wichtige Rolle. Die Beteiligung an Weiterbildungen ist bei dieser Gruppe aber oft gering. Knapp 40 Prozent der älteren Arbeitslosen haben zudem keine abgeschlossene Berufsausbildung. Unterstützung bekommen Arbeitnehmer und Firmen zum Beispiel über das Programm WeGebAU („Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“). Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden, können hierüber gefördert werden. WeGebAU ist als Anschubfinanzierung für Weiterbildungen ins- besondere in kleineren und mittleren Unternehmen gedacht, die die Agenturen für Arbeit bei älteren Beschäftigten mit bis zu 75 Prozent fördern. Bildungsgutschein Auch über den Bildungsgutschein kann die berufliche Weiterbildung gefördert werden. Dafür muss die Teilnahme notwendig sein, um beispielsweise einen Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Möglich ist die Förderung auch, wenn ein Berufsabschluss fehlt und die Weiterbildung deswegen notwendig und anerkannt ist. Ob die Notwendigkeit gegeben ist, prüft die jeweilige Agentur für Arbeit. Dabei wägt sie zum Beispiel ab, ob der Arbeitslose auch ohne Weiterbildung einen Job finden kann oder ob ein anderes arbeitsmarktpolitisches Instrument erfolgversprechender wäre. In der Regel muss der Antragssteller außerdem entweder bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Katharina Leusing Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden iGZ-Mitglieder im internen Bereich der Homepage unter: www.ig-zeitarbeit.de/bildung/foerderung Die Branchenlösung für Personaldienstleister E + S E + S E + S E + S Zeitarbeit Personalabrechnung Rechnungswesen Controlling Jetzt neu mit euBP! Anzeige www.es-software.de 24 25

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