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Zdirekt! 03-2018

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Z direkt! Kommentiert Kommentiert Z direkt! Zeitarbeitstariflöhne steigen schneller Gesetzlicher Mindestlohn: Zeitarbeit die bessere Wahl Die Mindestlohnkommission hat eine neue gesetzliche Lohnuntergrenze vorgeschlagen. So richtig zufrieden ist damit aber niemand, meint Marcel Speker, Leiter des iGZ-Fachbereichs Kommunikation und Arbeitsmarktpolitik. In einem Kommentar stellt er die Sichtweisen gegenüber. zurück. Für Beate Müller-Gemmeke, Grünen-Sprecherin für „ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik“, ist der Zweck klar: „Der Mindestlohn muss vor Armut schützen.“ Andere Bewertungen kommen zu dem Schluss, dass der Mindestlohn einen vernünftigen Ausgleich zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Machbarkeit finden muss – seine Aufgabe wäre dann, Lohndumping zu verhindern und gleichzeitig das Lohnabstandsgebot zur staatlichen Hilfe sicherzustellen. die in der Zeitarbeit für einfachste Helfertätigkeiten vorgeschrieben sind, offenbart, dass der Mindestlohn hier schon lange kein Thema mehr ist. Und so hält der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, zwar provokant, aber zutreffend fest: „Zeitarbeit ist eine gute Wahl – und angesichts des Mindestlohnes sogar die bessere!“ Zeitarbeitslöhne steigen schneller Die Zeitarbeitstarife lagen im Westen immer über dem gesetzlichen Mindestlohn, im Osten bis auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Übergangsphase zu Anfang der Mindestlohneinführung ebenfalls. Aktuell liegt der unterste Tariflohn in der Zeitarbeit um 7,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Nach der Tariferhöhung im kommenden Jahr wird die Differenz sogar 8,4 Prozent betragen. Das zeigt, dass die Löhne in der Zeitarbeit höher sind und schneller steigen, als manche gedacht haben dürften. Bedenken nicht von der Hand zu weisen Insofern schaut die Zeitarbeitsbranche aktuell einigermaßen entspannt auf die Situation rund um den Mindestlohn. Allerdings sind die Bedenken, die die vbw mit Blick auf mögliche Einflussnahme durch die Mindestlohnfestlegung auf bevorstehende Tarifverhandlungen vorbringt, nicht von der Hand zu weisen. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Aufgabe des Mindestlohns von der zuständigen Kommission nicht aus den Augen verloren wird. Es gilt, einen vernünftigen Ausgleich zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Machbarkeit zu finden. Marcel Speker Ein guter Kompromiss zeichnet sich dadurch aus, dass niemand zufrieden ist. So mag man die Reaktionen auf den im Juni unterbreiteten Vorschlag der Mindestlohn-Kommission zusammenfassen. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen. Ein Jahr später ist dann ein weiterer Anstieg auf 9,35 Euro vorgesehen. Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diesen Vorschlag begrüßt, halten Linke und Grüne den Wert für zu niedrig. Arbeitgeberverbände bewerten den neuen Mindestlohn, gerade auch mit Blick auf die Integration von Langzeitarbeitslosen, als zu hoch. Unterschiedliche Herangehensweisen Die Unterschiede in der Bewertung gehen auf grundsätzlich verschiedene Ansprüche an den Mindestlohn Schwere Belastung Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zur Erhöhung bislang keine eigene Stellungnahme abgegeben. Sie ist selbst in der Mindestlohnkommission mit ihrem Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter vertreten. Mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) äußert sich einer der einflussreichsten Mitgliedsverbände der BDA. Sie geht eher grundsätzlich mit dem Mindestlohn ins Gericht: „Es bleibt dabei: Der Mindestlohn war und ist falsch.“ Und mit Blick auf die beschlossene Erhöhung stellt die vbw fest: „Die Erhöhung des Mindestlohns ist für Teile der Wirtschaft eine schwere Belastung, da er in den nächsten Tarifrunden für betroffene Branchen zu einem Lohndrift nach oben führt.“ Zeitarbeit: Eine gute Wahl. Bei der Beantwortung der Frage, ob die Erhöhung des Mindestlohns angemessen ist oder nicht, lohnt sich ein Blick auf eine Referenzbranche – die Zeitarbeit. Sie steht häufig im Verdacht, eher nahe am Mindestlohn angesiedelt zu sein. Ein Blick auf die Mindestentgelte, 10 € 9 € 8 € 7 € TARIFENTWICKLUNG vom 1.1.2014 bis 1.1.2020 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 iGZ-DGB-Mindestlohn WEST iGZ-DGB-Mindestlohn Ost gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2020 ab 1.10.2019 ab 1.4.2019 ab 1.1.2019 ab 1.4.2018 ab 1.3.2017 ab 1.1.2017 ab 1.6.2016 ab 1.4.2015 ab 1.1.2015 ab 1.1.2014 6 7

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