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Z direkt 02-2016

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Z direkt! Titelthema 8

Titelthema Z direkt! Integrationsgesetz öffnet Zeitarbeitstüren für Flüchtlinge Steiniger Weg in Beschäftigung Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte die Bundesregierung verstanden, dass die Zeitarbeitsbranche der optimale Partner zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist. In dem jüngst verabschiedeten Integrationsgesetz heißt es, die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Flüchtlingen werde abgeschafft. Das öffnet die Türen für eine Anstellung in der Personaldienstleistungsbranche. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass den Flüchtlingen und der Branche unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Die Vorrangprüfung fällt nur in den Regionen weg, in denen die Arbeitsmarktsituation überdurchschnittlich gut ist. Definiert wurden in diesem Zusammenhang bislang weder die Regionen noch eine „überdurchschnittlich gute Arbeitsmarktsituation“. Hier lauern rechtliche wie administrative Probleme, die – nicht nur der Zeitarbeitsbranche – die Arbeit erschweren. Ein zweiter Punkt ist, dass die Regelung auf drei Jahre befristet ist. Danach soll es zurück zur ursprünglichen Lösung gehen: Flüchtlinge dürfen dann erst nach vier Jahren in der Zeitarbeit beschäftigt werden – es sei denn, es handelt sich um Tätigkeiten mit nachgewiesenem Fachkräftemangel. Nur tragen Geflohene selten die nötigen Papiere bei sich, um ihre beruflichen Qualifikationen nachweisen zu können. Und selbst wenn, dann steht noch der langwierige Vorgang der Anerkennung ausländischer Qualifikationen bevor. Grundsätzlich ist nicht nachvollziehbar, warum Personaldienstleister keine Stellen besetzen dürfen, bei denen eine Vorrangprüfung vorgesehen ist. Denn auch sie suchen Bewerber für eine bestimmte Position. Selbst das Bundesministerium des Innern (BMI) bestätigt, dass Vorrangprüfungen in Zeitarbeitsunternehmen heute durchführbar sind: „Da aber inzwischen die Leiharbeitsunternehmen ihre Stellenausschreibungen mit konkreten Anforderungsprofilen an den Arbeitnehmer verbinden, kann eine Vorrangprüfung insofern auch durchgeführt werden.“ Flüchtlinge könnten von der enormen Erfahrung profitieren, die Zeitarbeitsunternehmen mit der Beschäftigung von Ausländern haben. 24 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben einen Migrationshintergrund. 70 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren vor Vertragsabschluss beschäftigungslos, jeder vierte davon sogar langzeitarbeitslos. Die Zeitarbeit bündelt also beide Kompetenzen, die zur Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt nötig sind. Bedauerlich, dass die Bundesregierung dies nur „vorübergehend für drei Jahre“ verstanden hat. Maren Letterhaus 9

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