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Z direkt 02-2016

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Z direkt! Kurz berichtet Wachsender Ausbildungsmarkt Der Ausbildungsmarkt in Deutschland wächst. Im letzten Halbjahr hat sich laut Bundesagentur für Arbeit nicht nur die Zahl der Bewerber erhöht, sondern vor allem auch die der gemeldeten Stellen. Die Aussichten auf einen Ausbildungsplatz sind daher derzeit positiv. Von Oktober 2015 bis März 2016 haben sich 410.000 Bewerber für eine Berufsausbildung gemeldet, 1.000 mehr als im Vorjahreszeitraum, schreibt die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung. Auch die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen liege mit 441.000 Ausbildungsstellen deutlich über dem Vorjahr (+15.000). Damit gab es bundesweit im März 2016 etwas mehr gemeldete Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerber. Die Zeitarbeitsbranche sichert bereits seit 2008 mit der Ausbildung zu Personaldienstleistungskaufleuten (PDK) die hohe fachliche Qualität des eigenen Branchennachwuchses. Im ersten Jahr wurden bundesweit gleich 1.028 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Insgesamt gab es bis 2014 bereits 6.560 PDK-Azubis. Dabei machen weibliche Auszubildende stets gut zwei Drittel aller Nachwuchskräfte aus. Ein Drittel in Zeitarbeit vermittelt Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr 293.000 Beschäftigungslose in Arbeit vermittelt. Jeder Dritte (96.000) fand eine Anstellung in der Zeitarbeit. 37 Prozent davon fielen zuvor unter die Hartz IV-Regelung. Insgesamt zählte die BA rund 2,2 Millionen neu gemeldete Arbeitslose im Zeitraum Dezember 2014 bis November 2015, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7819) auf eine Kleine Anfrage (18/7628) der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. 2015 zählte die BA rund 568.700 offene Stellen (2014: 490.300). 185.000 (2014: 160.000) davon wurden von Zeitarbeitsunternehmen geschaltet. Das macht einen Anteil von gut einem Drittel aus und deckt sich somit mit dem Anteil der in Zeitarbeit vermittelten Beschäftigten. VBG zahlt Prämie Auch 2016 belohnt die gesetzliche Unfallversicherung VBG Mitgliedsunternehmen aus sechs unfallträchtigen Branchen, die über ihre Verpflichtung hinaus in bestimmte Präventionsmaßnahmen für ihre Beschäftigten investieren. Im ersten Prämienjahr zeigte sich bereits der Erfolg des Verfahrens. Insgesamt eine Million Euro an Prämien zahlte die VBG im vergangenen Jahr an die teilnehmenden Unternehmen aus. Diese hatten 2015 rund 2,5 Millionen Euro in entsprechende unfallverhütende Maßnahmen investiert. Seit dem 1. Januar 2016 können die teilnahmeberechtigten Unternehmen ihre Anträge auf eine Prämie für 2016 an die VBG senden. Prämienberechtigt sind unter anderem Zeitarbeitsunternehmen. Kooperation zur Wiedereingliederung Um schwerbehinderte Akademiker dreht sich das Pilotprojekt, das die Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) durchführt. Ziel ist es, über ein Kontaktnetzwerk möglichst viele der 8.000 derzeit Arbeitsuchenden in eine Beschäftigung zu vermitteln. Dafür sucht der iGZ Mitgliedsunternehmen, die an dem Pilotprojekt teilnehmen möchten. In erster Linie geht es um die Vermittlung schwerbehinderter Akademiker in den internen Personalbereich, doch auch ein Einsatz im Kundenunternehmen ist grundsätzlich denkbar. Der Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker (SB-Akad) begleitet das Projekt und unterstützt Unternehmen und Bewerber direkt vor Ort bei der passgenauen Besetzung vakanter Stellen. Mitglieder des Kontaktnetzwerks erhalten monatlich circa drei bis fünf anonymisierte Kurzprofile schwerbehinderter Akademiker. Fragen zum Pilotprojekt beantworten Clemens von Kleinsorgen (kleinsorgen@ig-zeitarbeit.de, Tel.: 0251 32262-161) und Katharina Leusing (leusing@ig-zeitarbeit.de, Tel.: 0251 32262-159) vom iGZ-Referat Arbeitsmarktpolitik. 4

Kurz berichtet Z direkt! Minijob meist Nebenbeschäftigung Etwa jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland hatte im Juni 2015 einen 450 Euro-Job. Für jeden dritten Minijobber (33,6 Prozent) war diese Beschäftigung ein Nebenjob, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7849) auf eine Kleine Anfrage (18/7506) der Fraktion Die Linke. Überdurchschnittlich viele Minijobber (19,3 Prozent) hatten laut Bundesregierung keinen Berufsabschluss. 44,4 Prozent übten Helfertätigkeiten aus. Etwa 4,6 Million der insgesamt 7.381.055 Minijobber waren Frauen. Auch Zeitarbeitskräfte können auf Minijobbasis angestellt werden. In der Zeitarbeit liegt der Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter bei 7,56 Prozent. Arbeitszeitkonto Das letzte Wort hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt: Gegen die – nicht rechtskräftige – Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf, das Führen eines Arbeitszeitkontos für Zeitarbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk sei zulässig, legten sowohl der betroffene Zeitarbeitnehmer als auch das Zeitarbeitsunternehmen Sprungrevision direkt zum Bundesarbeitsgericht ein. Das ArbG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Zeitarbeitsunternehmen (Beklagte) während eines Malermindestlohn- Einsatzes produktive Stunden auf das iGZ-Arbeitszeitkonto übertragen durfte oder der Zeitarbeitnehmer (Kläger) einen Anspruch auf Auszahlung der Stunden hatte. Anmerkung, Inhalt und Begründung zum Urteil stehen exklusiv für iGZ-Mitglieder im internen Teil der Homepage unter „Tarife & Recht“. Mindestlöhne gestiegen Am 1. Mai stiegen in drei Einsatzbranchen der Zeitarbeit die gesetzlichen Mindestlöhne: Gerüstbauer, Maler und Steinmetze dürfen sich seitdem über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Für ungelernte Arbeitskräfte stieg der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk bundesweit von 10 Euro auf 10,10 Euro. Gelernte Kräfte bekommen in Westdeutschland mindestens 13,10 Euro, in Ostdeutschland 11,30 Euro und in Berlin 12,90 Euro. Steinmetze und Steinbildhauer erhalten seit Mai einen Mindestlohn von 11,35 Euro in Westdeutschland und 11 Euro in Ostdeutschland. Die nächste Erhöhung ist für den 1. Juni 2017 vorgesehen. Im Gerüstbauerhandwerk gilt seit Mai ein Mindestlohn von 10,70 Euro. Außerdem traten neue Regelungen zum Führen eines Arbeitszeitkontos in Kraft. VBG-Beitragsfuß gesunken Für über eine Million VBG-Mitgliedsunternehmen sinkt der Beitragsfuß 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr. Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte reduziert sich gegenüber dem Vorjahr auf 4 Euro (2014: 4,30 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2015 auf 48 Euro (2014: 48 Euro) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr. Wolfram Linke Anzeige 5

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