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Z direkt 02-2016

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Z direkt! Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Editorial Schritt nach vorn überfällig Kurz berichtet Nachgefragt „Politik hätte es leichter haben können“ Titelthema: Zeitarbeit hilft Flüchtlingen Steiniger Weg in Beschäftigung „Duisburg ist mein Badounka“ Arbeit + Sprache = Integration Einstieg in das Arbeitsleben Schulung für Disponenten Recht direkt! Ankunftsnachweis soll Asylverfahren beschleunigen Hintergrund Eingliederungszuschuss nicht unnötig torpedieren Aktiv Eine iGZ-Erfolgsgeschichte: VBG-Zahlungen halbiert ProPeZ: Stärken strukturiert erfassen und nutzen Unterwegs Forum Personalmanagement iGZ-Mitgliederversammlung 2016 iGZ-Bundeskongress 2016: Zeitarbeit hilft! iGZ-Landeskongress Mitte: Fit in die Zukunft! Gastbeitrag Dr. Arnd Küppers 3 4 6 9 10 12 14 15 16 18 20 22 23 24 25 28 30 2 Impressum Herausgeber iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. iGZ-Bundesgeschäftsstelle PortAL 10 , Albersloher Weg 10 48155 Münster E-Mail: presse@ig-zeitarbeit.de www.ig-zeitarbeit.de Verantwortlich Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer Chefredaktion Maren Letterhaus Redaktion Maren Letterhaus, Wolfram Linke, Andrea Resigkeit Texte Maren Letterhaus, Wolfram Linke, Annette Messing, Marcel Speker, Judith Schröder, Clemens von Kleinsorgen Titelbildidee Maren Letterhaus, Wolfram Linke Fotos Timo Beylemans, Maren Letterhaus, Wolfram Linke, www.fotolia.de Gestaltung, Layout und Satz Maren Letterhaus, Wolfram Linke Druck IVD GmbH & Co. KG Wilhelmstraße 240 49475 Ibbenbüren www.ivd.de

Editorial Z direkt! Schritt nach vorn überfällig Ungeachtet der Diskussion darüber, ob mit der Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt dem Mangel an (Fach-)Arbeitskräften abgeholfen werden kann, geht der Abbau von gesetzlichen Einstellungshindernissen weiter. Das Bundeskabinett hat Ende Mai einen Referentenentwurf für ein Integrationsgesetz auf den gesetzgeberischen Weg gebracht, der auch wichtige Punkte bezüglich der Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit enthält. Es handelt sich um Lockerungen, die grundsätzlich zu begrüßen sind. Bisher konnte jene Personengruppe, abgesehen von Mangelberufen, erst nach 15 Monaten in der Zeitarbeit eingesetzt werden. Das ändert sich jetzt: Künftig ist eine Beschäftigung grundsätzlich schon nach drei Monaten möglich. Rechtstechnisch wird das durch eine Aussetzung der Vorrangprüfung erreicht. Eine Beschäftigung in Zeitarbeit war bisher in allen Fällen ausgeschlossen, in denen das Gesetz eine Vorrangprüfung vorschreibt. Der aktuelle Gesetzentwurf beinhaltet aber eine wesentliche Einschränkung: Freie Fahrt auch für die Zeitarbeit soll es nur in den Arbeitsagenturbezirken geben, in denen die Arbeitslosigkeit unterdurchschnittlich ist. In Agenturbezirken, in denen durchschnittlich oder überdurchschnittlich viele EU-Bürger arbeitslos sind, sollen Flüchtlinge weiterhin nicht arbeiten dürfen. Der Einsatzbetrieb muss sich in dem jeweiligen Agenturbezirk befinden. In einer Anlage zur Beschäftigungsverordnung sollen alle Arbeitsagenturbezirke mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote (in Bezug auf das jeweilige Bundesland) aufgelistet werden. Die Regelung wirft Fragen auf. In welchen Zeitabständen wird die genannte Auflistung angepasst? Die Einordnung der Agenturbezirke in solche mit unterdurchschnittlicher Quote und andere kann sich monatlich ändern. Scheidet der Folgeeinsatz eines Zeitarbeitnehmers aus oder ist ein Einsatz zu beenden, wenn ein Agenturbezirk, der bisher eine unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufwies, nun als Bezirk mit höherer Quote kategorisiert wird? Sollte die Differenzierung nach Agenturbezirken in die Länderhoheit gestellt werden, wie derzeit zu hören ist, kann man nur hoffen, dass viele Bundesländer davon nicht Gebrauch machen und die Vorrangprüfung generell abschaffen. Die Öffnung für die Zeitarbeit soll laut Referentenentwurf auf drei Jahre befristet sein. In drei Jahren soll also wieder die alte Rechtslage gelten, wonach eine Beschäftigung in der Zeitarbeit erst nach vier Jahren möglich war. Das Signal lautet: Die Zeitarbeit darf drei Jahre bei der Integration helfen, danach braucht man sie nicht mehr. Abgesehen davon, dass es abwegig ist zu glauben, die Integration von Flüchtlingen sei in drei Jahren abgeschlossen, ist eine solche Denkweise indiskutabel! Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass das arbeitsmarktpolitische Instrument der Vorrangprüfung noch eine gewisse Daseinsberechtigung hat, spräche das nicht gegen Zeitarbeit. Es ist längst Expertise vorhanden, wonach Zeitarbeit und Vorrangprüfung miteinander vereinbar sind. Das hat der vom BMI vorgelegte, jedoch zugunsten des BMAS-Entwurfs nicht in Kraft getretene Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes deutlich gezeigt. Ehrlicher wäre es, wenn sich der Gesetzgeber von der Maxime verabschiedete, dass Ausländer vor der Beschäftigungsform Zeitarbeit „an sich“ beschützt werden müssen. Statt je nach Tagespolitik einen Schritt vor und zwei zurück, sollte der Gesetzgeber mutig einen überfälligen großen Schritt nach vorne machen und jegliche Verbote der Beschäftigung von Ausländern in der Zeitarbeit aufheben. Stefan Sudmann Leiter iGZ-Referat Arbeits- und Tarifrecht 3

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