Aufrufe
vor 7 Jahren

Z direkt 02-2016

  • Text
  • Fachmagazin
  • Fluechtlinge
  • Igz
  • Zeitarbeit
  • Zeitarbeitsunternehmen
  • Integration

Z

Z direkt! § Recht direkt! Hinweise zur Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit Ankunftsnachweis soll Asylverfahren beschleunigen Anfang Februar ist das Datenaustauschverbesserungsgesetz in Kraft getreten und mit ihm der sogenannte Ankunftsnachweis ins Leben gerufen worden. Was hat es mit diesem Nachweis auf sich und welche Folgen hat das für den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen? Nach der Einreise nach Deutschland muss sich der Schutzsuchende schnellstmöglich als Asylsuchender melden. Sobald er dies getan hat, gilt sein Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich als gestattet. In der Praxis war es bisher schon so, dass der Asylsuchende anschließend eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) erhalten hat. Mit dieser Bescheinigung kann der Ausländer nachweisen, dass er sich nicht illegal in Deutschland aufhält, sondern hier ist, um Asyl zu beantragen. Mit dem im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die BüMA in § 63a Asylgesetz erstmals gesetzlich verankert. Leider hat er es aber versäumt klarzustellen, dass die BüMA mit einer Aufenthaltsgestattung gleichzusetzen ist und den Fristenlauf für den Arbeitsmarktzugang auslöst. Defizite identifiziert Angesichts der insbesondere im vergangenen Jahr hohen Zahl von Flüchtlingen, die nach Deutschland eingereist sind, hat sich offenbart, dass es noch große Defizite bei der Registrierung der Flüchtlinge gibt. Es kam zu Doppel- und Mehrfachregistrierungen. Nicht jede Behörde, die Kontakt zu Asylsuchenden hat, konnte auf die bereits festgehaltenen Daten durch andere Behörden zugreifen. § Verbesserung des Datenaustausches Lösungen zu diesen Missständen soll nunmehr das Datenaustauschverbesserungsgesetz bieten, das Anfang Februar in Kraft getreten ist. Kernaufgabe dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken. Ziel soll es sein, dass die relevanten Daten der Asylsuchenden bereits beim ersten Kontakt mit einer Behörde angelegt, gespeichert und allen zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Nicht nur die Ausländerbehörden und das BAMF sollen Zugriff auf die Daten haben, sondern zusätzlich beispielsweise auch die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen Sozialhilfebehörden. Neben den bisher bereits schon gespeicherten Daten sollen daher noch weitere Daten festgehalten werden. Das sind § Anzeige Wir unterstützen Sie bei einem Tarifwechsel 6. n Sie laut Satifwerk anwenslang an einen gelehnt haben, unterstützen wir Sie bei der Umstellung. Was auf den ersten Blick kompliziert scheint, ist mit Expertenhilfe schnell umgesetzt. chsel zum iGZ war für unser Unternehmen ganz einfach. alles organisiert. Und was wir jetzt davon haben? Eine ratung und eine kompetente Mannschaft hinter uns und ten. porate Affairs Orizon, Mitglied seit 2013 »Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ist das iGZ-Tarifwerk ein wichtiges und zentrales Instrument, das wir als Grundlage des gemeinsamen Arbeitens nutzen. Seine weitere Ausgestaltung ist eine kontinuierliche Aufgabe, an der wir uns als aktives Verbandsmitglied gern beteiligen. Reiner Dilba Chief Operating Officer, Orizon GmbH 16 Gute Gründe für eine iGZ-Mitgliedschaft unter www.igz-mehrwertpaket.de

Recht direkt! § Z direkt! zum Beispiel die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen, aber auch solche zu Schulausbildung und Berufsausbildung. „Ankunftsnachweis“ Checkliste zur Beschäftigung von Flüchtlingen Der Ausländer hat vorzulegen: BüMA bzw. Ankunftsnachweis Bescheinigung über eine Aufenthaltsgestattung Duldungsbescheinigung Der Arbeitgeber muss prüfen: Unterstützend hierzu werden die nach Deutschland einreisen- § den Schutzsuchenden mit einem Flüchtlingsausweis ausgestattet, dem „Ankunftsnachweis“. Dieser Nachweis soll bundeseinheitlich und mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet werden. Dadurch soll die Registrierung von Asylsuchenden vereinfacht und das Verfahren insgesamt beschleunigt werden. Die bereits bestehende und in § 63a Asylgesetz geregelte BüMA wird daher entsprechend angepasst. Die BüMA fungiert nunmehr als Ankunftsnachweis. Es ist geplant, dass der § Leider fehlt aber auch mit dieser Neuerung die gesetzliche Klarstellung, dass mit der BüMA beziehungsweise mit dem Ankunftsnachweis die Fristen für den Arbeitsmarktzugang zu laufen beginnen. Hoffnung machen aber die Pläne zum neuen Integrationsgesetz. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach soll künftig die Aufenthaltsgestattung einheitlich für alle Schutzsuchenden, also auch für diejenigen, die unerlaubt aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind, mit dem Erhalt des Ankunftsnachweises entstehen. So kann sichergestellt werden, dass zum Beispiel die Fristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt grundsätzlich mit Aushändigung des Ankunftsnachweises zu laufen beginnen. Diese Klarstellung ist zu begrüßen. ob eine Erwerbstätigkeit gestattet ist (Eintrag Bescheinigung) ob die Voraussetzungen für die Ausübung einer Beschäftigung in der Zeitarbeit vorliegen (gegebenenfalls Abänderung der Nebenbestimmung) die Aufenthaltsdauer (gegebenenfalls Anfrage bei Ausländerbehörde, wann BüMA bzw. Ankunftsnachweis erteilt wurde) ob der Ausländer noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt ob der Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt und seinen Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt hat Was ist noch zu tun? Nachweis bis zum Sommer bundesweit an alle Asylsuchenden ausgegeben wird. Fristen für Arbeitsmarktszugang Kopie der Aufenthaltsberechtigung zur Personalakte nehmen Gültigkeitsdatum notieren Nachweis über die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses/ Durchführung eines Anerkennungsverfahrens Ausstellungsdatum fehlt § Erfreulich ist auch, dass der Gesetzentwurf regelt, dass die Bescheinigung über eine Aufenthaltsgestattung, die der Schutzsuchende mit der förmlichen Asylantragsstellung erhält, künftig auch das Datum der Ausstellung des Ankunftsnachweises enthält. Denn bis dato wird dieses im Rahmen der Erteilung der Bescheinigung § über eine Aufenthaltsgestattung nicht im Ankunftsnachweises festgehalten. Da aber der Ausländer die BüMA bzw. den Ankunftsnachweis auf Verlangen der Behörde mit Erteilung der Aufenthaltsgestattung abgeben muss, ist es nicht möglich, die Aufenthaltsdauer vollständig zu berechnen. Mit der neuen Regelung kann nun der potentielle Arbeitgeber anhand der Aufenthaltsgestattung die Fristen für den Arbeitsmarktzugang berechnen. Judith Schröder 17

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.