Aufrufe
vor 9 Jahren

Zdirekt! 02-2014

  • Text
  • Zeitarbeit
  • Deutschland
  • Unternehmen
  • Arbeit
  • Mitarbeiter
  • Zukunft
  • Europa
  • Millionen
  • Zeitarbeitnehmer
  • Ausland
  • Grenzenlos

Z direkt! § Titelthema

Z direkt! § Titelthema § iGZ-Jurist Stefan Sudmann richtet Blick auf Europa Auslandseinsätze brauchen Vorlauf § Auf dem iGZ-Landeskongress am 15. Mai in Mainz richtete iGZ-Jurist Stefan Sudmann in seinem Vortrag den „Blick nach Europa: Was ist bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?“ In puncto Auslandsentsendung kann zwischen „Profis“ und „Gelegenheitstätern“ unterschieden werden. Es gibt einerseits Unternehmen, zum Beispiel im Bereich der Montage, die ständig ins Ausland überlassen und andererseits solche, bei denen das sporadisch und oft kurzfristig geschieht, wenn der Kunde einen Auftrag im Ausland ausführen muss. Die Kunden sollten sensibilisiert werden, den Personaldienstleister (PDL) so früh wie möglich über den geplanten Auslandseinsatz in Kenntnis zu setzen, damit der PDL die nötigen Vorbereitungen treffen kann. Denn der benötigte Vorlauf für die Erledigung von Formalitäten und die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird häufig unterschätzt. Bleibt nicht genügend Zeit, kann deswegen unter Umständen der Auftrag scheitern. Da nicht der Kunde, sondern der PDL als Arbeitgeber letztverantwortlich ist, kann er nicht das Risiko einer Entsendung eingehen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen unklar sind. Staaten, in die nicht überlassen werden darf, kann es aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit nur außerhalb der EU geben. Zu nennen ist hier die Schweiz. Umgekehrt dürfen Schweizer Unternehmen nicht in die EU überlassen. In der Praxis problematisch für deutsche PDL erweisen sich hohe Hürden beim Marktzugang (Überlassungserlaubnis, hohe Kaution, Nachweis von hohen Stammkapitalbeträgen) in manchen EU-Mitgliedstaaten (zum Beispiel Belgien oder Italien). Etwa 20 EU- Länder kennen eine Erlaubnis- beziehungsweise Registrierungspflicht für Zeitarbeitsunternehmen. Eine Erlaubnis ist jedoch nur erforderlich, wenn der Überlassungsvertrag mit einem im Ausland ansässigen Kundenunternehmen geschlossen wird. Wird hingegen an einen deutschen Kunden überlassen, der die Zeitarbeitnehmer „mit über die Grenze nimmt“ (Huckepacküberlassung), so ist grundsätzlich keine ausländische Überlassungserlaubnis erforderlich. In manchen Länder gibt es sektorale Überlassungsverbote (Beispiel: Bauhauptgewerbeverbot in Deutschland) oder Beschränkungen (keine Zeitarbeit bei Streik oder gefährlichen Arbeiten, Erfordernis eines Einsatzgrundes, gepaart mit einer Überlassungshöchstdauer). Die Lohnsteuer ist grundsätzlich im Falle von Entsendungen über 183 Tage im Ausland abzuführen, im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung § je nach Doppelbesteuerungsabkommen aber auch schon ab dem ersten Tag. Für Grenzgänger im Grenzgebiet zu Österreich, Frankreich und der Schweiz greifen Sonderregeln, die die dauerhafte Besteuerung im Heimatstaat sicherstellen. Soweit deutsches Steuerrecht greift, gelten für Reisekostenzuschüsse die höheren Auslandsfreibeträge, die das Bundesfinanzministerium festgelegt hat. Der deutsche Sozialversicherungsschutz bleibt auch bei Entsendungen über das EU-Formular A 1, das bei den Krankenkassen zu beantragen ist, zunächst für bis zu 24 Monate erhalten. Im Falle von Auslandseinsätzen gilt weiter deutsches Arbeitsrecht (iGZ-DGB-Tarifvertrag, Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz). Günstigere 12

Arbeitsbedingungen – dies betrifft die in der EU-Entsenderichtlinie aufgelisteten Arbeitsbedingungen – im ausländischen Einsatzstaat überlagern jedoch die Bedingungen des deutschen Arbeitsvertrages. Insbesondere kommt es vor, dass ein ausländischer gesetzlicher oder allgemeinverbindlicher Mindestlohn, der den iGZ-Tariflohn übersteigt, zu berücksichtigen ist. Für in Deutschland angestellte ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gelten diese Grundsätze auch. Für solche Arbeitnehmer ist im Übrigen gegenebenfalls eine Arbeitserlaubnis für den Einsatzstaat zu beantragen. Am 16. April 2014 hat das EU-Parlament mit der Verabschiedung der Durchsetzungsrichtlinie zur EU- Entsenderichtlinie die Anforderungen an die Weitergeltung des Heimatrechts, also an Entsendungen, verschärft. Das hat möglicherweise zur Folge, dass künftig europaweit mehr Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht des Einsatzstaates unterliegen und die Zahl der Entsendungen europaweit abnimmt. Die Durchsetzungsrichtlinie legt fest, dass Unternehmen entsendefähig sein müssen. Dazu gehört eine wesentliche Geschäftstätigkeit im Sitzstaat. Außerdem muss der Arbeitnehmer im wesentlichen Umfang einer Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers nachgehen und darf nicht dauerhaft im Ausland tätig sein, weil sonst keine „vorübergehende“ Entsendung vorliegt. § §Titelthema Z direkt! Anstellung der Mitarbeiter nach deutschem Arbeitsrecht eine Lösung sein. Die Vereinbarung eines Arbeitsvertrages, der ausländischem Arbeitsrecht unterliegt, kommt für deutsche PDL in Betracht, wenn der eingesetzte Mitarbeiter in dem Land wohnt, in dem der Auftrag ausgeführt wird. Die neue EU-Durchsetzungsrichtlinie bestimmt auch, dass alle relevanten Rechtsinformationen bezüglich Entsendungen künftig auf einer nationalen Internetseite jedes EU-Landes nutzerfreundlich abrufbar sein sollen. Manche EU-Staaten haben solche Infoseiten § schon eingerichtet. Überdies können Infos bei folgenden Stellen abgerufen werden: Außenhandelskammern, Wirtschaftskammern, Fachverbände, Kanzleien, Steuerberater, Fiskalvertreter und – nicht zuletzt – natürlich bei den Kunden. iGZ-Informationen zur gesamten Thematik werden in iGZ-Seminaren, im Rahmen von Auskünften seitens des iGZ-Rechtreferats und in der Rechtsdatenbank für Mitglieder unter der Rubrik Internationales/Entsendung angeboten. Stefan Sudmann Viele ausländische – zum Beispiel osteuropäische – Unternehmen respektive PDL erfüllen die neuen EU- Entsendebedingungen nicht. Für diese PDL mag die Gründung einer deutschen Niederlassung und der www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/ igz-rechtsinfos Anzeige TIME-JOB ® Vorsprung durch innovative Software § ©Squaredpixel Productions-istockphoto.com Mit TIME-JOB erledigen Sie alle administrativen Aufgaben der Personaldienstleistung zuverlässig und professionell. Lernen Sie das Potenzial von TIME-JOB für die Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse kennen und verschaffen Sie sich den nötigen Spielraum für Wachstum und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. 30 JAHRE - GEDAT Gesellschaft für Datentechnik mbH Kontaktieren Sie uns unter info@gedat.de oder 0 64 21 - 94 45-0. Wir beraten Sie gerne! 13

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.