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Zdirekt! 01-2016

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Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Tarifzuständigkeit: Klage zurückgewiesen Aus formellen Gründen wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Klage zur Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Zeitarbeitnehmer in einer mündlichen Verhandlung zurück. Das Verfahren basierte auf der Klage eines Zeitarbeitnehmers aus Erlangen. Er verlangte Auskunft über die Bezahlung der Stammbelegschaft in dem Kundenunternehmen, in dem er zwischen 2006 und 2009 eingesetzt war (Az: 1 ABR 13/14). Nach Ansicht des Klägers ergab sich die Zuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für Zeitarbeitnehmer nicht aus deren Satzungen – daher zweifelte er die Tarifzuständigkeit an. Mit der Zurückweisung wird es in diesem Verfahren keine Entscheidung mehr geben, aus der sich die Unwirksamkeit der BZA-DGB-Zeitarbeitstarifverträge herleiten ließe. AÜG-Änderung: Zweiter Referentenentwurf Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte den zweiten Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). In dem Entwurf heißt es unter anderem: „Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei einem Entleiher eingesetzt werden. In einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung können abweichende Regelungen vereinbart werden. In tarifgebundenen Unternehmen sind damit längere Einsatzzeiten von über 18 Monaten möglich. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können in nicht tarifgebundenen Unternehmen die tarifvertraglichen Regelungen zur Überlassungshöchstdauer inhaltsgleich durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernommen werden. Sofern der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Betriebs- oder Dienstvereinbarungen enthält, können auch nicht tarifgebundene Entleiher davon Gebrauch machen, allerdings nur bis zu einer Überlassungshöchstdauer von längstens 24 Monaten.“ Informationen zur Flüchtlingsintegration Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hat seine Datenbank Recht um Informationen zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten ergänzt. Mitglieder finden neben ausführlichen Merkblättern auch eine Liste häufig gestellter Fragen mitsamt den dazugehörigen Antworten. Einen Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Flüchtlingen bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) jetzt auf ihrer Internetseite. Neben Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und finanziellen Unterstützungsangeboten werden dort unter anderem häufig gestellte Fragen beantwortet. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zeigt auf dem Online-Serviceportal „Integration durch Arbeit“ (IdA) neben dem jeweiligen Rechtsstatus auch mögliche Beschäftigungsformen von der Hospitation über Praktika bis hin zur dualen Ausbildung. Die Internetplattform KoJACK hat ein barrierefreies Verfahren entwickelt, mit dem sprachunabhängig Fähigkeiten und Fertigkeiten von Bewerbern ermittelt werden können. Einen acht Kapitel umfassenden Leitfaden publizierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Mindestlöhne gestiegen Zum 1. März stieg der Mindestlohn der Gebäudereiniger. In der Lohngruppe 1 sind in Westdeutschland mindestens 9,80 Euro zu zahlen, in Ostdeutschland 8,70 Euro. Das Mindestentgelt für die Lohngruppe 6 liegt bei 12,98 Euro (West) bzw. 11,10 Euro (Ost). Die nächste Erhöhung folgt zum 1. Januar 2017 auf 10 Euro (West) bzw. 9,05 Euro (Ost) in der Lohngruppe 1. In der Lohngruppe 6 beträgt der Mindestlohn dann 13,25 Euro (West) bzw. 11,53 Euro (Ost). 4

Kurz berichtet Z direkt! BA: Neues Meldeverfahren Anfang des Jahres hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) auf das Meldeverfahren zur Sozialversicherung umgestellt. Damit werden die Zahlen zur Zeitarbeit in die Beschäftigungsstatistik integriert. Für die Zeitarbeitsunternehmen bedeutet das in der Praxis, dass sie keine gesonderten Meldebelege mehr ausfüllen müssen, weil die relevanten Informationen für die Statistik bereits in den DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) des Arbeitgebers enthalten sind. Die halbjährliche Berichterstattung der BA wird beibehalten. Arbeitsvolumen gestiegen Im Jahr 2015 arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt rund 59 Milliarden Stunden. Das entspricht einem Plus von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, berichtete das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB). Damit liegt das Arbeitsvolumen auf dem höchsten Stand seit 1992. Das Wachstum des Arbeitsvolumens ist sowohl auf die Zunahme bei den Erwerbstätigen als auch auf den Anstieg bei der Arbeitszeit zurückzuführen. Laut IAB bleibe die Arbeitsmarktentwicklung auch angesichts der aktuellen weltwirtschaftlichen Schwäche ein Stabilitätsanker. Weniger Zeitarbeitskräfte im Winter 796.200 Beschäftigte verzeichnete das statistische Amt der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2015 in der Zeitarbeitsbranche. Im Vergleich zum Vormonat – November 2015 – sank die Zahl der Zeitarbeitnehmer um 45.500 (-5,4 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr (2014) stiegt die Zahl jedoch um 42.700 auf 753.500 Beschäftigte (+5.7 Prozent). Prämie für berufliche Qualifizierung Geringqualifizierte Beschäftigte, die sich beruflich weiterbilden, erhalten demnächst eine Prämie: Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es 1.000 und 1.500 Euro. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Damit will die Bundesregierung die Berufschancen für geringqualifizierte Beschäftigte verbessern. Das Kabinett hat die Prämie und weitere Verbesserungen in einem Gesetz zur beruflichen Weiterbildung beschlossen. Zahl der PDK-Azubis konstant Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungszahlen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute (PDK) hat sich auf einem stabilen Wert von knapp 900 neuen Lehrstellen pro Jahr etabliert (2015: 885, 2014: 909). Damit rangiert der PDK nach wie vor in der Liste der 100 beliebtesten Ausbildungsberufe (Platz 93). Insgesamt gibt es deutschlandweit 317 anerkannte Lehrberufe. Schon seit Ausbildungsstart im Jahr 2008 ergreifen deutlich mehr Frauen den Beruf als Männer: Gut zwei Drittel der Azubis sind weiblich. Somit liegt der PDK sogar auf Platz 56 der beliebtesten Ausbildungen der Frauen. Maren Letterhaus Anzeige Die Branchenlösung für Personaldienstleister E + S E + S E + S E + S Zeitarbeit Personalabrechnung Rechnungswesen Controlling Jetzt neu mit euBP! www.es-software.de 5

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