Aufrufe
vor 6 Jahren

Tarifwerk 2007-2008

  • Text
  • Zeitarbeit
  • Gewerkschaft
  • Dgb
  • Tarifvertrag
  • Tarifwerk
  • Igz

8 9

8 9 Entgeltrahmentarifvertrag Entgeltgruppe 7: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Meister-, Fachschuloder Fachhochschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig komplexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen. Entgeltgruppe 8: Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger fachspezifischer Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist, bei denen selbstständig komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen sind. aus der Entgeltsystematik dieses Entgelttarifvertrages ergeben, kann die einsatzbezogene Zulage vermindert werden. Sonderregelung Ost - entfallen - Inkrafttreten und Kündigung § 6 § 7 Entgeltgruppe 9: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer hohe Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben und selbstständig komplexe organisatorische oder innovative Aufgabenstellungen zu bewältigen haben. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2004 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft. Die freiwillige Anwendung des Tarifvertrages zu einem frühe-ren Zeitpunkt kann von Vollmitgliedern des iGZ nach vorheriger schriftlicher Anzeige gegenüber den Tarifvertragsparteien erfolgen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2008, gekündigt werden. § 4 § 5 Entgeltstufen Die Vergütung erfolgt gemäß der Eingangstufe (ES; vgl. Protokollnotizen Nr. 8, 10). Einsatzbezogene Zulage Nach Ablauf von 9 Kalendermonaten ununterbrochener Überlassungsdauer an denselben Kundenbetrieb wird eine einsatzbezogene Zulage gezahlt. Diese einsatzbezogene Zulage beträgt für die Entgeltgruppen M bis 4 Euro 0,20, für die Entgeltgruppen 5 bis 9 Euro 0,35 je Stunde. Die einsatzbezogene Zulage wird erstmals nach Ablauf von 14 Kalendermonaten ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses gezahlt (vgl. Protokollnotizen Nr. 6; 9). Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, un-wirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll jene angemessene Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben. § 8 In der Entgeltgruppe M ist die einsatzbezogene Zulage frühestens für die ab dem 1. Oktober 2007 geleisteten Stunden zu zahlen. In Branchen, in denen die tariflichen Entgelte niedriger sind als die, die sich

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.