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Tarifwerk 2007-2008

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18 19 Entgelttarifvertrag Entgelttabelle Ost (ab 1. April 2008) Entgeltgruppe (EG) Eingangsstufe (ES) Zulage (0,20 €) Zulage (0,35 €) M 6,36 6,56 1 6,32* 6,52 2 6,60 6,80 3 7,27 7,47 4 8,20 8,40 5 9,30 9,65 6 10,29 10,64 7 11,33 11,68 8 12,40 12,75 9 14,74 15,09 * Im Falle des Wirksamwerdens des „Tarifvertrages zur Regelung von Mindestar-beitsbedingungen in der Zeitarbeit“ in Form einer Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erhöht sich das Entgelt auf 6,50 Euro. (Bei Anspruch auf eine Zulage erhöht sich das Entgelt auf Inkrafttreten und Kündigung Dieser Vertrag tritt am 1. November 2007 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft und ersetzt den Entgelttarifvertrag vom 30. Mai 2006. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2008, gekündigt werden. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, unwirk-sam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll jene ange-messene Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben. § 4 § 5 6,70 Euro.) Entgelttabelle Ost (ab 1. November 2008) Protokollnotizen Entgeltgruppe (EG) Eingangsstufe (ES) Zulage (0,20 €) Zulage (0,35 €) M 6,36 6,56 1 6,50 6,70 2 6,69 6,89 3 7,34 7,54 4 8,23 8,43 5 9,34 9,69 6 10,46 10,81 7 11,56 11,91 8 12,65 13,00 9 15,03 15,38 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für Fördermitglieder des iGZ. 2. Im gegenseitigen Einvernehmen können Ergänzungen jederzeit vorgenommen werden. 3. Durch den Tarifvertrag werden gesetzliche Mindestlohnansprüche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht berührt. Münster, den 18. September 2007 § 3 Sonderregelung Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden, wird auf die Entgelte für alle Entgeltgruppen – mit Ausnahme der Entgeltgruppe M - ein Abschlag in Höhe von 13,5 % vereinbart. In der Entgeltgruppe M beträgt der Ostabschlag 13,0 %.

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