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Tarifwerk 2004-2007

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Tarifvertrag zur

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.), persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe überlassen werden und Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind. Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeichnung „Arbeitnehmer“ umfasst weibliche und männliche Beschäftigte. Sie wird ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet. § 2 Öffnungsklausel bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit eines Unternehmens können Arbeitgeber und/oder betriebliche Interessenvertretung bei den Tarifvertragsparteien eine Sonderregelung beantragen. Die Tarifvertragsparteien werden in diesem Fall zeitlich befristete Sonderregelungen prüfen und treffen, soweit damit ein Beitrag zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze zu leisten ist. Voraussetzung für die Vereinbarung einer befristeten Sonderregelung durch die Tarifvertragsparteien ist die Vorlage eines Sanierungskonzeptes und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit der Sonderregelung. § 3 Inkrafttreten und Kündigung Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2004 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft. Die freiwillige Anwendung des Tarifvertrages zu einem früheren Zeitpunkt kann von Vollmitgliedern des iGZ nach vorheriger schriftlicher Anzeige gegenüber den Tarifvertragsparteien erfolgen. Vertragspartner für das gesamte Tarifwerk Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.), Hüfferstraße 9-10, 48149 Münster: Mitgliedsgewerkschaften des DGB: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ( IG BCE ), Königsworther Platz 6, 30167 Hannover Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten ( NGG ) Haubachstraße 76, 22765 Hamburg Industriegewerkschaft Metall ( IG Metall ) Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt am Main Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ( GEW ) Reifenbergerstraße 21, 60489 Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. ( ver.di ), Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt ( IG BAU ) Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main TRANSNET Weilburgerstraße 24, 60326 Frankfurt am Main Gewerkschaft der Polizei ( GdP ) Forststraße 3a, 40721 Hilden Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch zum 30. Juni 2006, gekündigt werden. Protokollnotiz: Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für Fördermitglieder des iGZ. Berlin, den 29. Mai 2003 30\| |31

SOZIALPARTNERSCHAFT – DER RICHTIGE WEG! iGZ-Bundesgeschäftsstelle V.i.S.d.P.: RA Werner Stolz (iGZ-Bundesgeschäftsführer) Hüfferstr. 9–10, 48149 Münster Tel.: 02 51/9 81 12-0 Fax: 02 51/9 81 12-29 E-mail:info @ ig-zeitarbeit.de www.ig-zeitarbeit.de

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