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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Ost 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT § 44 Vermittlungsbudget Förderleistungen Mobilität Arbeitsmittel Kosten für Bewerbungen Vermittlungsbudget § 44 SGB III Nachweise sonstiges Unterstützung der Persönlichkeit LK Ost 28.05.2019 4 § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung (MAT, MAG, MPAV) iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Ost § 45 Maßnahmen zur Aktivierung Förderungsfähiger Personenkreis • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (auch Berufsrückkehrende, Hochschulabsolventen und Selbständige) • Arbeitslose Nicht förderungsfähig sind z.B. „reine Arbeitssuchende“ LK Ost 28.05.2019 Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung MAT MAG MPAV • Maßnahme bei einem (Bildungs-)Träger • (Zuweisung in eine geplante/eingekaufte Maßnahme in Absprache mit dem Kunden) • Dauer variiert nach Maßnahmenbogen • Maßnahme bei einem Arbeitgeber • (Zuweisung zu einem Praktikum bei einem Betriebs i.d.R. auf Initiative des Bewerbers/AG) • Dauer max. 6 Wochen • Maßnahme bei einem priv. Arbeitsvermittler • (Ausstellung eines Gutscheins zur Einschaltung eines privaten AV der Kunde sucht eigenständig! • Dauer max. 3 Monate/ Ende ALG LK Ost 28.05.2019 71

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