Judith Schröder: RECRUITING – WAS IST AUS RECHTLICHER SICHT ZU BEACHTEN? Ethik Kodex iGZ-Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb Die Mitglieder des iGZ bekennen sich uneingeschränkt zum fairen Wettbewerb. Dazu gehört der faire und kollegiale Umgang mit anderen Personaldienstleistern. Sofern Anbahnungsgespräche mit Mitarbeitern anderer Personaldienstleister geführt werden, geschieht dies unter strenger Beachtung der im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb enthaltenen und durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze. Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder des iGZ • Mitarbeiter nicht zu verleiten, unter Verstoß gegen die Kündigungsfristen rechtswidrig den Arbeitsplatz zu wechseln. • Mitarbeiter nicht auf dem Betriebsgelände des Kundenunternehmens zum Zweck der Abwerbung anzusprechen. • Mitarbeiter nicht mit bewusst unzutreffenden Verdienstmöglichkeiten zum Wechsel des Arbeitsplatzes zu verleiten. 19 Und, und, und… 20 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.
Landeskongress Ost Weitere Aspekte • Eignungsuntersuchungen und Datenschutz • Abfrage von Bewerberinformationen durch Online-Bewerbungsportale • Künstliche Intelligenz im Recruiting-Prozess • Gestaltung zulässiger Abwerbemaßnahmen Judith Schröder Leiterin Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht iGZ-Bundesgeschäftsstelle Albersloher Weg 10 48155 Münster Phone: 0251 32262-0 Fax: 0251 32262-100 E-mail: www: recht@ig-zeitarbeit.de www.ig-zeitarbeit.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 113
LANDESKONGRESS OST 28. Mai 2019 Mag
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