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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress NRW 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Landeskongress NRW §323 ff SGB III - Antragstellung Notwendigkeit der Antragstellung (§ 323 Abs. 1 S. 1 SGB III) i.d.R. keine bestimmte Form der Antragsstellung erforderlich Anruf genügt: 0800 4 555520 Hotline Arbeitgeberservice Rechtzeitige Antragstellung (§ 324 Abs. 1 S. 1 SGB III) Antrag vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses, das je nach Förderleistung unterschiedlich sein kann: ‣ vor Entstehen der Kosten (z.B. VB) ‣ vor Beschäftigungsaufnahme (z.B. EGZ) ‣ vor Maßnahmenbeginn (z.B. § 45) ‣ vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GZ) 3 Förderung aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III (VB) LK NRW 19.02.2019 Wohnortprinzip (§ 327 Abs. 1 S. 1 SGB III) Förderung aus dem Vermittlungsbudget • Grundsätzliche Voraussetzungen: Dies ist ein Platzhaltertext. Der Text, den Sie eingeben, behält den Stil und die Formatierung des Platzhaltertexts. ‣ Antragsteller gehört zum förderungsfähigen Personenkreis (§ 44 Abs.1 S. 1) ‣ Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (§ 44 Abs. 1 S. 1), ‣ für die berufliche Eingliederung notwendig (§ 44 Abs. 1 S. 1), ‣ Arbeitgeber erbringt voraussichtlich keine gleichartigen Leistungen (§ 44 Abs. 1 S. 3 2. HS) Antrag ist bei der Agentur zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller bei Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses seinen Wohnort /Firmensitz hat LK NRW 19.02.2019 LK NRW 19.02.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. 49

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