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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Nord 2019

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Werner Stolz |

Werner Stolz | Zeitarbeitsunternehmen tragen soziale Verantwortung: CSR-Branchenkonzepte Die drei Säulen der CSR Die soziale Dimension Sie beschäftigt sich mit der Ressource Mensch/Mitarbeiter/in und zwar über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus (Gesundheit, Motivation, Wissen, Erfahrung, Team,…). Ziel der sozialen Nachhaltigkeit ist es, eine zukunftsfähige und leistungsfähige Gesellschaft zu erhalten. Die wirtschaftliche (ökonomische) Dimension Ökonomisch nachhaltig zu wirtschaften heißt, längerfristig eine Basis schaffen, die Erwerb und Wohlstand zulassen, aber auch die Ressourcenknappheit berücksichtigen. Die ökologische Dimension Ökologisch nachhaltig zu wirtschaften heißt, einen schonenden Umgang mit Umwelt, Natur und den vorhandenen Ressourcen zu pflegen, so dass diese für nachfolgende Generationen erhalten bleiben und dabei doch wettbewerbsfähig zu bleiben. 7 07.11.2019 Leitbild des „Ehrbaren Kaufmanns“ 8 07.11.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Nord Politische Rahmenwerke 2000 UN Global Compact 2011 UN Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen 2011 ISO 26000 wird als tonangebender Leitfaden für verantwortliches Wirtschaften verabschiedet 2012 EU-Kommission veröffentlicht CSR-Definition und hält börsennotierte Unternehmen an, ihre CSR-Strategien und Aktivitäten offen zu legen 2016-2020 Bundesregierung verabschiedet nationalen Aktionsplan als Umsetzung der UN- Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte 2017 EU verabschiedet CSR-Berichtspflicht für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Politische Dimension von CSR Gesetzliche Grundlagen für CSR EU-Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen Die Richtlinie legt fest, dass große Unternehmen verpflichtend im Rahmen ihrer jährlichen Lageberichterstattung ihre Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung sowie Diversität in Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen müssen. In Deutschland wurden die Vorgaben durch das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ in nationales Recht umgesetzt und sind im Handelsgesetzbuch geregelt (§§289b bis 289e, 315b bis 315c HGB-E und §§289f, 315d HGB-E). Das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz ist seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Lageberichte anwendbar. Das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz legt neue Berichtspflichten besonders für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen fest. 10 07.11.2019 37

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