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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Nord 2019

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Judith Schröder |

Judith Schröder | Stillstand oder Fortschritt – Neue Regelungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen Brexit Was wird passieren? Geregelter Austritt • Übergangsphase bis zum 31.12.2020 • Behandlung wie EU-Mitgliedstaat • Einige Ausländerbehörden führen bereits jetzt freiwillige Registrierungsverfahren Ungeregelter Austritt • Geplant ist eine Übergangszeit; keiner muss sofort ausreisen • Danach ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der unter erleichterten Bedingungen erteilt werden können soll • AÜ-Erlaubnis gilt als widerrufen iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Nord Fazit Judith Schröder Fachbereichsleiterin Arbeits- und Tarifrecht iGZ-Bundesgeschäftsstelle Albersloher Weg 10 48155 Münster Phone: 0251 32262-0 Fax: 0251 32262-100 E-mail: www: recht@ig-zeitarbeit.de www.ig-zeitarbeit.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 101

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