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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Jörg Hennig |

Jörg Hennig | Rechtliche Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit Einstweiliger Rechtsschutz – Folgenabwägung I ▪ ▪ ▪ ▪ In der Regel summarische Prüfung. Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG v.12.05.2005 - 1 BvR 569/05) Summarische Prüfung = Vollständige Prüfung auf Basis des aufgeklärten Sachverhalts Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG a.a.O.) Folgenabwägung erfolgt somit weitgehend unabhängig von summarischer Prüfung !30

Jörg Hennig | Rechtliche Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit stella-bittencourt-oATgZ2EnNW8-unsplash Einstweiliger Rechtsschutz – Folgenabwägung II Beispiel LSG Berlin-Brandenburg v. 22.01.2018 - L 18 AL 209/17 B ER: ▪ Sachverhalt ist zu komplex für Ermittlungen im Eilrechtsschutz…. Erginge die einstweilige Anordnung nicht, …, so entstünden der Antragstellerin schon jetzt schwere und kaum wieder gutzumachende Nachteile. Sie hätte ihre Geschäftstätigkeit, einzustellen. Dauert dieser Zustand an, so steht zu befürchten, dass die Antragstellerin ihren Kundenkreis verliert und den Leiharbeitnehmer/innen kündigen muss ... . !31

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