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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Jörg Hennig |

Jörg Hennig | Rechtliche Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit Einstweiliger Rechtsschutz ▪ ▪ ▪ Antrag bei Nichtverlängerung der befristeten Erlaubnis und Versagung der unbefristeten Erlaubnis geht gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ Bei Ablehnung eines Neuantrages oder eines verspäteten Verlängerungsantrages ist eine Regelungsanordnung gem. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zu beantragen Merke: In Eilverfahren ist zusätzlich immer auch Widerspruch gegen die Verwaltungsentscheidung bzw. Klage gegen den Widerspruchsbescheid einzulegen! !28

Jörg Hennig | Rechtliche Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit Einstweiliger Rechtsschutz – Vorwegnahme der Hauptsache ▪ ▪ ▪ Eilentscheidung bei befristeten Erlaubnissen immer „Vorwegnahme der Hauptsache“ Andererseits: Die Gewährleistung wirksamen und daher ggf. auch schnellen Rechtsschutzes verlangt immer die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfGE 79, 69 (74); 93, 1 (14)). Deshalb wird Vorwegnahme der Hauptsache in Kauf genommen, allerdings Darlegung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen erforderlich, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (LSG Berlin-Brandenburg v. 22.01.2018 - L 18 AL 209/17 B ER) !29

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