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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Jörg Hennig |

Jörg Hennig | Rechtliche Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit Sozialgerichtlicher Rechtsschutz tim-napier-181584-unsplash

Jörg Hennig | Rechtliche Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit Verfahrensart ▪ ▪ Widerspruch und Anfechtungsklage haben bei Versagung oder Nichtverlängerung der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 4 SGG) ▪ Deshalb immer Eilverfahren geboten ▪ Manchmal allerdings sinnvoll, zunächst nur Antrag bei der BA gem. § 86a Abs. 3 S. 1 SGG auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen, sofern noch eine Chance auf einvernehmliche Lösung besteht In anderen Fällen besteht aufschiebende Wirkung, z.B. bei einem Vorgehen gegen erteilte Auflagen. Der Sofortvollzug kann zwar gem. § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnet werden, jedoch nur mit ausdrücklicher Begründung des Vollziehungsinteresses !27

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