Aufrufe
vor 4 Jahren

Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

  • Text
  • Igz
  • Bundesagentur
  • Hennig
  • Arbeit
  • Aktuelles
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmer
  • Zeitarbeit
  • Vorgaben
  • Eugh
  • Nathalie

Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Urlaubsentgelt Berechnung des Urlaubsentgelts • § 6a Manteltarifvertrag iGZ / DGB: „Es ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst des Referenzzeitraums auf Grundlage der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit zu bilden. Zum Arbeitsverdienst zählen die Entgeltbestandteile gemäß § 2 Entgelttarifvertrag iGZ sowie sonstige Zulagen und Zuschläge (ohne Mehrarbeitszuschläge) gemäß den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.“ • → unionsrechtskonform auszulegen bei verstetigt geleisteten Überstunden RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 46

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Urlaubsentgelt Fälligkeit des Urlaubsentgelts • § 11 Abs. 2 BUrlG: „Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.“ • Abweichende Handhabung begründet Verzug des Arbeitgebers, hindert aber nicht die wirksame Urlaubserteilung: • BAG 10.02.2015 – 9 AZR 455/13: Der Arbeitgeber gewährt nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt. Dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Urlaubs ein Anspruch auf Vergütung sicher sein. • LAG Hamm 08.05.2019 – 5 Sa 12/19: Die wirksame Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist ist bei unstreitig bestehendem Vergütungsanspruch auch dann gegeben, wenn die Zusage der Vergütung in der Freistellungserklärung nicht ausdrücklich wiederholt wird. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 47

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.