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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Änderungen durch RL 2018/957/EU 2. Erweiterung der zwingend anwendbaren Regelungsbereiche nach Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 RL 96/71/EG-neu Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c RL 96/71/EG-neu: „Entlohnung“ anstelle von „Mindestlohnsätze“ (EuGH Rechtssache „Sähköalojen/Elektrobudowa“ vom 12. Februar 2015) !17

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Änderungen durch RL 2018/957/EU Zwei zusätzliche Tatbestände im Katalog des Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 RL 96/71/ EG-neu: − − Regelungen über die Bedingungen der Unterkünfte entsandter Arbeitnehmer, soweit diese vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden (Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. h RL 96/71/EG-neu), Zulagen oder Aufwandsentschädigungen, welche Reisekosten oder Kosten für die Unterkunft ausgleichen sollen, die für den Weg vom gewöhnlichen Arbeitsort zum Ort der Arbeitserbringung oder an diesem Ort während der Entsendung entstehen (Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. i RL 96/71/EG-neu). !18

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