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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Ursprüngliche EntsendeRL 96/71 − Mitgliedstaaten ohne System einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen können nach Art. 3 Abs. 8 UAbs. 2 RL 96/71/EG Tarifverträge oder Schiedssprüche zugrundelegen, welche „für alle in den jeweiligen geographischen Bereich fallenden und die betreffende Tätigkeit oder das betreffende Gewerbe ausübenden gleichartigen Unternehmen allgemein wirksam sind“, ersatzweise Tarifverträge, die von „repräsentativsten Organisationen der Tarif- vertragsparteien“ landesweit geschlossen wurden und gelten. !11

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Ursprüngliche EntsendeRL 96/71/EG 3. Bedeutung für die Zeitarbeit − Art. 1 Abs. 3 lit. c RL 96/71/EG: Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung gilt als Entsendung im Sinne der EntsendeRL 96/71/EG − Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 lit. d RL 96/71/EG: Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen !12

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