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Seminarprogramm 02-2018

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8 Arbeitsrecht

8 Arbeitsrecht 18-2-AR-1.2 18-2-AR-1.3 Vergütung nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk Branchenzuschläge – Praxistipps Im Mittelpunkt des Seminars steht die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Referenzprinzip. Auf die Fragen, wie sich genau ein Tagessatz zusammensetzt und welche Stunden tatsächlich für die Berechnung des Zeitwertes maßgeblich sind, werden in dem Seminar Antworten gegeben. Darüber hinaus gibt die Veranstaltung einen Überblick über die tarifvertraglichen Regelungen, welche die Vergütung des Zeitarbeitnehmers betreffen. Die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen oder Zuschlägen für die besondere Lage der Arbeitszeit, aber auch die einsatzbezogene Zulage oder Zulagen für die Tätigkeit in sogenannten Mindestlohnbranchen werden Thema des Seminars. Um Sie mit der Thematik vertraut zu machen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielrechnungen der Einstieg in die tarifvertraglichen Regelungen geschaffen. Inhalte –– Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall –– Mehrarbeitszuschläge –– Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit –– Einsatzbezogene Zulage –– Zulage wegen höherwertiger Tätigkeit –– Mindestlohnzulage –– Branchenzuschläge Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung beschäftigen. Termine 25.09.2018, Hamburg 13.11.2018, Köln 23.01.2019, Nürnberg Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden in diesem Bereich. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Auch im Zuge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kam den Branchenzuschlagstarifverträgen eine besondere Bedeutung zu. Sie erfahren in dem Seminar, wie bei der Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten abgewendet werden kann. Außerdem werden Sie über die in 2017 neu abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge eingehend informiert. Inhalte –– Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen –– Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge –– Berechnung der Einsatzdauer –– Deckelungsregelung –– Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen –– Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb –– Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer –– Einbettung der neuen Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk –– Bedeutung der Branchenzuschlagstarifverträge hinsichtlich der Änderungen des AÜG Zielgruppe Dieses Seminar ist nicht für Einsteiger geeignet, sondern wendet sich an Mitarbeiter, die ihr für das Seminar erforderliche Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Termine 19.09.2018, München 27.11.2018, Dortmund 17.01.2019, Bremen Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder 58 59

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