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Seminarprogramm 01-2014

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Seminarprogramm 36 G Recht wie Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter Rechte und Pflichten aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag 14-1-G-3.5.1 Nicht zuletzt durch die Branchenzuschlagstarifverträge sind die Anforderungen an den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gestiegen. Es gilt, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu regeln, Haftungsfragen zu klären und Fallstricke zu vermeiden. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann ohne Kenntnisse des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), nicht rechtssicher vereinbart und durchgeführt werden. Fragen zur Lohnuntergrenze, zur sog. Drehtürklausel, zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung müssen bereits im Vorfeld geklärt werden. Und auch während des laufenden Einsatzes werden Sie mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert: Wer muss z.B. für den Schaden aufkommen, den ein Zeitarbeitnehmer verursacht hat oder besteht eine Überlassungspflicht auch im Falle der Erkrankung der Mitarbeiter? Die Abgrenzung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes spielt zunehmend eine Rolle. Wer sich hier ohne entsprechende Kenntnisse vom Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abwendet, kann schnell in der Haftungsfalle gefangen sein. Inhalte --Rechtsbeziehungen der Beteiligten in der Arbeitnehmerüberlassung --Wichtige Regelungen aus dem AÜG --Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages --Vermittlungsprovisionen --Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere Werkvertrag --Verbotene Arbeitnehmerüberlassung --Gleichbehandlungsgrundsatz („Equal Treatment“ und „Equal Pay“) und Anwendung von Tarifverträgen --Befugnisse der Erlaubnisbehörden --Die häufigsten Beanstandungen der Erlaubnisbehörden Zielgruppe Mitarbeiter, die sich mit vertraglicher Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen beschäftigen. Termine 12.03.2014, Münster 12.06.2014, Berlin Dauer der Veranstaltung 10:00 – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 259,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € zgl. MwSt. Auszubildende: 100,00 € + MwSt. Referenten RA Olaf Dreßen RAin Sabine Freitag RA Stefan Sudmann Ass. jur. Sebastian Reinert RAin Judith Schröder

37 Seminarprogramm S wie Sonderseminare – Kompaktseminare zu aktuellen Themen der Branche Geschlechtsspezifische Kommunikation für Führungskräfte 14-1-S-4.1.1 Worin besteht der Unterschied zwischen einer männlichen und einer weiblichen Führungskraft? Sicher nicht in der fachlichen Qualifikation und in der gestellten Arbeits- und Führungssaufgabe. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch in der „Aufstiegskompetenz“ von Frauen und Männern. Hier haben die Männer die Nase vorn. Die Kommunikationswissenschaftlerin Deborah Tannen schreibt: „Weil Jungengruppen offener hierarchisch strukturiert sind als Mädchengruppen, und weil das Leben eines Jungen mit niedrigem Status ziemlich unerfreulich sein kann, lernen viele Männer die unterlegene Position zu vermeiden und entwickeln Strategien, die ihnen die überlegene Position sichern. Im Gegensatz dazu haben viele Frauen als Mädchen die Erfahrung gemacht, dass zwischenmenschliche Beziehungen den Anschein von Gleichheit bewahren sollen und niemand zu offenkundig nach der überlegenen Position streben sollte.“ Wenn das stimmt, hat das nachhaltige Auswirkungen auf Beziehungen und Gespräche zwischen männlichen und weiblichen Vorgesetzten und männlichen und weiblichen Mitarbeitern – auf Kritikgespräche und Anweisungen, auf Lob, Dank und Entschuldigung, auf Problemgespräche und auf Streit und Konflikt. Inhalte --Welche Unterschiede gibt es, wenn man es als Vorgesetzte/r mit weiblichen, männlichen und gemischten Teams zu tun hat und welche Rolle spielt dabei die „Generationszugehörigkeit”? --Was müssen weibliche Führungskräfte beachten? Was sollten sie genauso, was anders machen als ihre männlichen Kollegen? --Welcher Leitungsstil bewährt sich bei welchen Mitarbeitern? --Wie können männliche Vorgesetzt weibliche Talente entdecken? --„Aufstiegskompetenz“ bei Männern und Frauen im Vergleich Zielgruppe Leitende Mitarbeiter und Geschäftsführer Termine 08.05.2014, Münster 25.06.2014, Frankfurt Dauer der Veranstaltung 16.00 – 19.30 Uhr, mit anschließendem kleinen Imbiss Seminargebühren Mitglieder: 150,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 190,00 € + MwSt. Referentin Katharina Bitter Was passiert, wenn…? Unternehmenssicherung 14-1-S-4.1.2 Ihr Unternehmen ist ein klassisches Unternehmer/in geführtes Unternehmen? Dann sind Sie in diesem Seminar richtig. Was passiert eigentlich, wenn …? Wenn Sie als Geschäftsführer/Geschäftsführerin ausfallen, für ein paar Wochen, für ein paar Monate oder im schlimmsten Fall für immer? Wenn Sie sich zurückziehen wollen, haben Sie einen Nachfolger? Wie ist die Nachfolgeregelung? Dieses Thema ist aus wirtschaftlicher Sicht extrem wichtig, doch viele Unternehmer schieben es immer vor sich her. In diesem Seminar arbeiten wir eine Checkliste ab, mit der Sie mit einer Menge an Hausaufgaben nach Hause fahren werden. Aber Sie haben einen roten Faden, an dem Sie Stück für Stück die Themen abarbeiten können. Inhalte --Bewertung, Notfallplan, Interims-Management, Übergabe --Welchen Wert stellt das Unternehmen dar? --Vertretungen, Vollmachten, Schlüsselverzeichnis, Passwörter, Bankverbindungen, Aufstellung Marktpartner --Verträge, Vermögensaufstellung --Testament --Vorsorgeregelungen --Nachfolgeregelung --Notfallplan Zielgruppe Leitende Mitarbeiter und Geschäftsführer Termine 19.03.2014, Münster 11.06.2014, Frankfurt Dauer der Veranstaltung 16.00 – 19.30 Uhr, mit anschließendem kleinen Imbiss Seminargebühren Mitglieder: 150,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 190,00 € + MwSt. Referent Klaus-Dieter Scholz

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