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Infomappe 9. Potsdamer Rechtsforum

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6. Oktober 2021

6. Oktober 2021 Generalanwalt zur Vorlage des LAG BB Ist für die Entscheidung des entleihenden Unternehmens, auf eine Reihe aufeinanderfolgender Leiharbeitsverträge zurückzugreifen, eine objektive Erklärung gegeben worden? Werden Bestimmungen der RL 2008/104 umgangen? 19 Generalanwalt zur Vorlage des LAG BB Handelt es sich, unter Abwägung all dieser Gesichtspunkte und Berücksichtigung aller Umstände, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, auf das unter Verstoß gegen Art. 5 Abs. 5 der RL 2008/104 aufeinanderfolgende Leiharbeitsverträge künstlich angewandt wurden? 20 10

6. Oktober 2021 Generalanwalt zur Vorlage des LAG BB 2) § 19 Abs. 2 AÜG ist nicht mit der RL 2008/104 vereinbar und damit unangewendet zu lassen, sofern dies nicht zu einer Rechtsanwendung contra legem zwingt. 3) Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses aus der RL aber Prüfung, ob die Einhaltung der RL durch geeignete Verwaltungsund Gerichtsverfahren möglich, um die Einhaltung der RL sicherzustellen? 21 Generalanwalt zur Vorlage des LAG BB 4) Die Ausdehnung der ÜHD kann den Tarifvertragsparteien überlassen werden und zwar auch deren, die nur für die Branche des entleihenden Unternehmens zuständig sind. „Black Box EuGH“ Prof. Dr. Thüsing 22 11

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