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iGZ-Seminarprogramm 02-2017

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Seminarprogramm 76 9 Arbeitsrecht 9 Arbeitsrecht 77 Seminarprogramm 17-2-AR-1.2 17-2-AR-1.3 NEU: Vergütung nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk Branchenzuschläge – Praxistipps Im Mittelpunkt des Seminars steht die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Referenzprinzip. Auf die Fragen, wie sich genau ein Tagessatz zusammensetzt und welche Stunden tatsächlich für die Berechnung des Zeitwertes maßgeblich sind, werden in dem Seminar Antworten gegeben. Darüber hinaus gibt die Veranstaltung einen Überblick über die tarifvertraglichen Regelungen, welche die Vergütung des Zeitarbeitnehmers betreffen. Die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen oder Zuschlägen für die besondere Lage der Arbeitszeit, aber auch die einsatzbezogene Zulage oder Zulagen für die Tätigkeit in sogenannten Mindestlohnbranchen werden Thema des Seminars. Um Sie mit der Thematik vertraut zu machen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielsrechnungen der Einstieg in die tarifvertraglichen Regelungen geschaffen. Inhalte -- Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -- Mehrarbeitszuschläge -- Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit -- Einsatzbezogene Zulage -- Zulage wegen höherwertiger Tätigkeit -- Mindestlohnzulage -- Branchenzuschläge Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung beschäftigen. Termine 27.09.2017, Bremen 23.11.2017, Düsseldorf 25.01.2017, Frankfurt Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden in diesem Bereich. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Auch im Zuge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kommt den Branchenzuschlagstarifverträgen eine besondere Bedeutung zu. Sie erfahren in dem Seminar, wie bei der Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten abgewendet werden kann. Außerdem werden Sie über die neu abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge eingehend informiert. Inhalte -- Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen -- Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge -- Berechnung der Einsatzdauer -- Deckelungsregelung -- Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen -- Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb -- Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer -- Einbettung der neuen Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk -- Bedeutung der Branchenzuschlagstarifverträge hinsichtlich der Änderungen des AÜG Zielgruppe Dieses Seminar ist sowohl für Einsteiger geeignet als auch für Mitarbeiter, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Termine 05.09.2017, Stuttgart 24.10.2017, Hannover 06.12.2017, Düsseldorf Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder

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