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iGZ-Seminarprogramm 02-2015

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Seminarprogramm 74 10 Arbeitsrecht 15-2-AR-1.6 Reisekosten und Mini-Jobs: Steuerund sozialversicherungsrechtliche Fallstricke Das steuerliche Reisekostenrecht wird immer komplexer. Gerade durch die Reisekostenreform 2014 und konkretisierende Verwaltungsanweisungen haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. Um Sie als Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Vorteile der Änderungen für sich und Ihre Mitarbeiter zu nutzen, werden unter anderem folgende Fragen in dem Seminar beantwortet: Wann können in der Zeitarbeit Reisekostenzuschüsse steuerfrei gezahlt werden? Kann der Arbeitgeber Auslösezusagen einseitig widerrufen? Die wichtigsten Grundlagen zu geringfügig entlohnten sowie kurzfristig beschäftigten Zeitarbeitnehmern werden anhand von anschaulichen Folien dargestellt. Besonderheiten zu Pauschalbeiträgen sowie Steuererhebungen sind genauso Bestandteil des Seminars wie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Der Vorteil dieser Veranstaltung liegt für den Anwender in der ganzheitlichen Behandlung der Thematik: Sowohl die arbeits- als auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte werden in einem einzigen Seminar aufgearbeitet. Inhalte -- Arbeitsrechtliche Grundlagen des Reisekostenrechts -- Definition der ersten Tätigkeitsstätte -- Fahrtkosten -- Verpflegungsmehraufwand -- Übernachtungskosten -- Minijobs -- Kurzfristige Beschäftigung -- Abrufarbeit Zielgruppe Das Seminar wendet sich sowohl an Neueinsteiger, die bisher mit Minijobs bzw. Reisekosten in der Zeitarbeit wenig zu tun hatten, als auch an Personen, die ihre Kenntnisse überprüfen und auffrischen wollen. Termine 10.09.2015, München 24.11.2015, Düsseldorf Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten RAin Christiane Buß RA Stefan Sudmann

10 Arbeitsrecht 75 Seminarprogramm 15-2-AR-1.7 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Auslandsentsendung Das Seminar behandelt zwei Fragestellungen: Zum einen geht es um die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer, zum anderen sollen die Anforderungen der vorübergehenden Entsendung von Zeitarbeitnehmern ins Ausland beleuchtet werden. Warum diese beiden Fragestellungen in derselben Veranstaltung? Immer mehr rechtliche Vorgaben lassen sich auf EU-Recht und internationale Abkommen zurückführen. Die gleichen (europa-)rechtlichen Grundsätze gelten oft vor und hinter der Grenze. In einem internationalen Arbeitsmarkt sind europaweite und sogar weltweite Einsätze an der Tagesordnung. Eine Trennung zwischen nationalen und internationalen Arbeitsmärkten ist daher immer weniger sinnvoll. Inhalte -- Unterschiede zwischen kurz- und längerfristigen Entsendungen -- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung / Huckepackverfahren -- Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland / Grenzpendler -- Beschäftigungsmöglichkeiten von Ausländern im Rahmen von Zeitarbeit -- Aufenthaltstitel / Arbeitserlaubnisse / Formulare/ Blaue Karte EU -- Beschränkungen für EU-Angehörige / Drittstaatler -- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse /Anpassungsmaßnahmen -- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte -- Sanktionen im Falle von Rechtsverstößen -- Meldepflichten für Verleiher / Entsendeanzeigen -- Registrierung von Zeitarbeitsunternehmen im Ausland -- Weitere gewerbliche Aspekte (Treuhandkonto etc.) -- Arbeitsrecht bei Auslandseinsätzen -- EU-Entsenderichtlinie / Mindestlöhne -- EU-Sozialversicherungsverordnung -- Vermeidung der Doppelbesteuerung / 183-Tage-Regelung Zielgruppe Das Seminar ist für alle Mitarbeiter in Zeitarbeitsunternehmen gedacht, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen oder Mitarbeiter in das Ausland überlassen. Sie erfahren, welche Tücken Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit sich bringen können. Sie erhalten Hinweise, welche Vorschriften Sie unbedingt einhalten müssen und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben mit möglichst wenig Bürokratie erfüllen. Termine 15.09.2015, Frankfurt 26.11.2015, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten RAin Judith Schröder RA Stefan Sudmann

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