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iGZ-Seminarprogramm 02-2014

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Seminarprogramm 38 G Finanzen wie Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter Bilanz, Bewertung und Kennzahlen für Nicht-BWLer (2-tägig) 14-2-G-3.6.2 Ein Unternehmen zu führen ohne die Zahlen wirklich zu kennen, ist wie Autofahren ohne Tachometer. Sie spüren, dass das Auto fährt, aber wissen nicht, ob die Geschwindigkeit passt und ob noch genügend Benzin im Tank ist oder ob die Motortemperatur passt. Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Zeitarbeit ist es wichtig, die Finanzstrukturen und Kennzahlen des Unternehmens zu kennen und interpretieren zu können. So haben Sie immer eine fundierte Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen. Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, eine eigene Bilanzanalyse durchzuführen. Sie erhalten das Rüstzeug um bessere Vorplanungen zu erstellen. Sie werden den Ausführungen Ihres Steuerberaters besser folgen können und ab sofort als kompetenterer Ansprechpartner von Ihrem Bankberater angesehen. Zielgruppe Führungskräfte und Geschäftsführer Termin 28.11.- 29.11.2014, München Dauer der Veranstaltung 1. Tag: 10:00 – 17:00 Uhr 2. Tag: 09:00 – 16:00 Uhr Seminargebühren (inkl. Abendessen) Mitglieder: 495,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 595,00 € + MwSt. Referent Klaus-Dieter Scholz Inhalte --Zusammenhang Liquidität, Sicherheit und Rentabilität --Struktur des Jahresabschlussberichtes --Bilanz, G&V --Erläuterung von Begrifflichkeiten --Break-Even-Point --Quickcheck der Kennzahlen --Kennzahlen der Girozentrale --20-Kennzahlensystem und Deutung sowie Bewertung --Erstellung einer Vorplanung --Den Steuerberater richtig nutzen --Das Jahresgespräch mit der Bank --Rating, vor allem die weichen Faktoren --Frühwarnindikatoren für Kundeninsolvenzen --Basel III, Rating

39 Seminarprogramm G wie Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter Recht Rechte und Pflichten aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag 14-2-G-3.7.1 Nicht zuletzt durch die Branchenzuschlagstarifverträge sind die Anforderungen an den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gestiegen. Es gilt, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu regeln, Haftungsfragen zu klären und Fallstricke zu vermeiden. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann ohne Kenntnisse des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht rechtssicher vereinbart und durchgeführt werden. Fragen zur Lohnuntergrenze, zur sogenannten Drehtürklausel, zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung müssen bereits im Vorfeld geklärt werden. Und auch während des laufenden Einsatzes werden Sie mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert: Wer muss z.B. für den Schaden aufkommen, den ein Zeitarbeitnehmer verursacht hat oder besteht eine Überlassungspflicht auch im Falle der Erkrankung der Mitarbeiter? Die Abgrenzung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes spielt zunehmend eine Rolle. Wer sich hier ohne entsprechende Kenntnisse vom Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abwendet, kann schnell in der Haftungsfalle gefangen sein. Zielgruppe Mitarbeiter, die sich mit vertraglichen Gestaltung von Arbeits- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen beschäftigen Termine 11.09.2014, München 02.10.2014, Düsseldorf 04.12.2014, Hannover Dauer der Veranstaltung 10:00 – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 259,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € zgl. MwSt. Referenten RAin Christiane Buß RAin Sabine Freitag RAin Judith Schröder RA Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert Inhalte --Der Arbeitsvertrag --Inhalt des Arbeitsvertrages und AGB-Kontrolle --Krankheit des Mitarbeiters --Urlaubsrecht --Arbeitszeitgesetz --Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag --Rechtsbeziehungen der Beteiligten in der Arbeitnehmerüberlassung --Wichtige Regelungen aus dem AÜG --Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages --Vermittlungsprovisionen --Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere Werkvertrag --Verbotene Arbeitnehmerüberlassung --Gleichbehandlungsgrundsatz („Equal Treatment“ und „Equal Pay“) und Anwendung von Tarifverträgen --Befugnisse der Erlaubnisbehörden --Die häufigsten Beanstandungen der Erlaubnisbehörden

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